Kampagnen-Grafik: «Nein zu diesem Zensurgesetz!» © Foto: Referendumskomitee / https://www.zensurgesetz-nein.ch

Referendum «Nein zu Zensurgesetz!» startet Unterschriftensammlung

Thun/Schweiz | 15.01.2019 | APD | Schweiz

In der Wintersession 2018 hat eine Mehrheit von National- und Ständerat beschlossen, die Rassismus-Strafnorm um den Begriff der «sexuellen Orientierung» zu erweitern (Art. 261bis StGB). Am 5. Januar hat die Eidgenössisch-Demokratische Union EDU an ihrer Delegiertenversammlung in Olten beschlossen, das Referendum gegen die Ausdehnung der Rassismus-Strafnorm auf «sexuelle Orientierung» zu ergreifen, da dieses «Zensurgesetz» ein «fundamentaler Angriff auf die Meinungsäusserungsfreiheit» darstelle. Inzwischen hat sich ein überparteiliches Komitee gebildet, welches das Referendum gegen dieses «Zensurgesetz» ergriffen hat. Die Frist zur Sammlung der nötigen 50.000 beglaubigten Unterschriften dauert bis Ende März 2019.

Das überparteiliche Komitee schreibt in einer Medienmitteilung: «Das absurde ‘Zensurgesetz’ hätte verheerende Auswirkungen auf das demokratische Zusammenleben in unserem Land und würde der Willkür Tür und Tor öffnen.» Deshalb liege der Schwerpunkt der Kampagne bei der Verteidigung des freien Wortes.

Nein zur Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Gewissensfreiheit
Der Kern der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit, sei in der Bundesverfassung Artikel 16 verankert, so das Referendumskomitee. Diese Freiheiten würden das Recht miteinschliessen, Meinungen äussern zu dürfen, die anderen nicht gefallen würden. «In einer intakten Demokratie gibt es keine Ansprüche darauf, nicht kritisiert zu werden», so das Komitee.

«Schwammige Begriffe» im Strafgesetzbuch und Klagewelle befürchtet
Im Weiteren geht es dem Referendumskomitee darum «schwammige Begriffe im Strafgesetzbuch» zu verhindern. Das Strafgesetzbuch bestrafe Beleidigung, Ehrverletzung und Verleumdung schon heute. «Neue Strafnormen, die kaum fassbare Begriffe wie ‘sexuelle Orientierung’ verwenden, schaden der Rechtssicherheit und bereiten den Boden für eine willkürliche Praxis vor», heisst es in der Medienmitteilung. Die Rassismus-Strafnorm habe unter Strafe gesetzt, wer Angehörige einer Rasse, Ethnie oder Religion öffentlich «herabsetzt». Mit der Gesetzesanpassung sollen auch «Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung» bestraft werden. Dabei könnten schon allgemein gehaltene kritische Äusserungen über bestimmte sexuelle Orientierungen den Straftatbestand erfüllen, befürchtet das Komitee. Damit sei eine Klagewelle gegen Menschen absehbar, die Homosexualität aufgrund religiöser Überzeugung infrage stellen würden. Dabei könnten schon allgemein gehaltene kritische Äusserungen über bestimmte sexuelle Orientierungen den Straftatbestand erfüllen.

Mehr Infos: https://www.zensurgesetz-nein.ch/

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