Symbolbild - helfen verboten © Foto: Ben Bornowski/churchphoto.de

EVP: Hilfe aus Nächstenliebe darf nicht kriminalisiert werden

Bern/Schweiz | 06.03.2020 | APD | Schweiz

Die Ratsmitglieder der Evangelischen Volkspartei EVP haben sich zusammen mit einer Minderheit im Nationalrat vergeblich dafür eingesetzt, dass Menschen künftig nicht mehr dafür bestraft werden, wenn sie aus humanitären Gründen hilfsbedürftigen Flüchtlingen in der Schweiz Hilfe leisten, schreibt die EVP in einer Medienmitteilung. Das Parlament lehnte es mit 102 gegen 89 Stimmen ab, eine Ausnahme für Hilfe aus «ehrenhaften Motiven» ins Ausländergesetz aufzunehmen.

Lisa Mazzone (Ständerätin, Grüne/GE) hatte 2018, damals noch als Nationalrätin, eine parlamentarische Initiative eingereicht, die verlangte, das Ausländer- und Integrationsgesetz so zu ändern, dass Personen, welche «die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz fördern», nicht bestraft werden, wenn sie dies aus achtenswerten Gründen tun.

Barmherzigkeit darf nicht bestraft werden
Die EVP-Ratsmitglieder hatten mit einer Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Barmherzigkeit könne in der Schweiz nicht weiterhin bestraft werden. «Es kann nicht sein, dass Menschen, die aus Nächstenliebe helfen, gleich behandelt werden wie kriminelle Schlepper.» Die Schweiz muss endlich damit aufhören, Menschen zu kriminalisieren, die aus humanitären Gründen handeln, so die Forderung der EVP-Parlamentarier.

Humanität ist nicht Schlepperwesen
«Es muss in der Schweiz mit ihrer humanitären und christlichen Tradition klar zwischen Fluchthilfe aus Nächstenliebe oder humanitären Gründen und finanziell motiviertem Schlepperwesen unterschieden werden», fordert EVP-Nationalrätin Marianne Streiff. «Viele europäische Staaten handhaben dies längst so.»

Delikt der Solidarität
Nach heutigem Recht kann Hilfe für Menschen, die unerlaubt in die Schweiz einreisen oder sich dort aufhalten, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Meist werden die Helfer zu Geldstrafen verurteilt und erhalten einen Eintrag ins Strafregister. Im Durchschnitt wurden in den letzten Jahren rund 1.000 Personen in der Schweiz so strafrechtlich verurteilt und kriminalisiert. So auch vergangenes Jahr Pfarrer Norbert Valley, der im Kanton Neuenburg einem Flüchtling in seiner Kirche übernachten liess und ihn mit Essen versorgte. Menschenrechtsorganisationen sprechen in diesem Zusammenhang von einem «Delikt der Solidarität».

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