Am 28. November 1974 ratifizierte die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarates. Dieses Jubiläum nimmt der neugegründete Verein „Dialog EMRK“ als Auftakt für die Informationskampagne “Schutzfaktor M - Menschenrechte schützen uns”. Diese wolle auf einfache und verständliche Weise über den Menschenrechtsschutz in der Schweiz und über die Bedeutung der EMRK informieren, so der Verein in einer Medienmitteilung. Ein Kurzvideo von zweieinhalb Minuten erklärt, wie Menschenrechte schützen http://www.schutzfaktor-m.ch/.
Die Menschenrechte in der Schweiz seien nicht in Stein gemeisselt: Eine Mehrheit von Stimmberechtigten und Ständen könne per Volksinitiative Grundrechte ändern oder abschaffen, jeweils auf Kosten einer Minderheit. Deshalb fordert Dialog EMRK auf, den Appell „Übernehmen wir Verantwortung für die Menschenrechte!“ zu unterzeichnen.
Laut „Dialog EMRK“ sei die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in zweifacher Hinsicht ein Schutzfaktor: Alle Bewohner der Schweiz könnten Dank der EMRK beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichts einreichen, wenn jemand der Meinung sei, das Urteil verletze seine Rechte. Zudem habe sich die Schweiz mit der Ratifizierung der EMRK vor 40 Jahren dazu verpflichtet, den europäischen Mindeststandard des Menschenrechtsschutzes national umzusetzen. Die Menschenrechte der EMRK seien 1999 vom Stimmvolk, bei der Revision der Bundesverfassung, als Grundrechte in die neue Bundesverfassung aufgenommen worden. Die Qualität einer Demokratie messe sich daran, wie sie die Rechte der schwächsten Gesellschaftsmitglieder schütze.
Dialog EMRK
Trägerschaft der Kampagne ist der Verein Dialog EMRK. Er ist aus der gleichnamigen Arbeitsgruppe entstanden, die sich im Herbst 2013 unter dem Dach der NGO-Plattform Menschenrechte gebildet hatte. Mit den Schwerpunkten Dialog, Medienarbeit und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Thema Menschenrechtsschutz. Der Verein Dialog EMRK will das Wissen über den Menschenrechtsschutz in der Bevölkerung vertiefen und auffrischen, die Errungenschaften der EMRK für die Schweiz bekannt machen und den Dialog über die Bedeutung der EMRK für die Schweiz fördern. Die Menschenrechte der EMRK sollen auch in Zukunft in der Schweizer Bundesverfassung als Grundrechte verankert und die Klagemöglichkeit am EGMR in Strassburg erhalten bleiben. Die Schweiz soll als Mitgliedstaat des Europarates weiterhin den Bestimmungen der EMRK verpflichtet bleiben und sich überzeugt für den Menschenrechtsschutz in Europa einsetzen.
Mehr: http://www.schutzfaktor-m.ch/portrait
Deutsche Website: www.schutzfaktor-m.ch
Französische Website: www.facteurdeprotection-d.ch
Italienische Website: www.fattorediprotezione-d.ch
Appell unterschreiben: http://www.schutzfaktor-m.ch/appell-unterschreiben
Ideell unterstützende Organisationen: http://www.schutzfaktor-m.ch/partner
Fragen und Antworten zur EMRK: http://schutzfaktor-m.ch/fragen-und-antworten