Auf den schweizerischen Nationalfeiertag, am 1. August 2015, tritt laut einer Medienmitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO eine neue Departements-Verordnung zum Arbeitsgesetz in Kraft. Diese bezeichnet die Einkaufszentren, nicht einzelne Betriebe, die den Bedürfnissen des internationalen Fremdenverkehrs dienen und damit am Sonntag ihre Angestellten bewilligungsfrei beschäftigen können. Foxtown Factory Stores in Mendrisio/Tessin, ist das erste Einkaufszentrum, das in die Verordnung aufgenommen worden ist. Anträge von Kantonen um Aufnahme weiterer Einkaufszentren in diese Verordnung würden laufend vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) geprüft, so das SECO.
Folgende Kriterien müssten kumulativ erfüllt sein, damit ein Einkaufszentrum als den Bedürfnissen des internationalen Fremdenverkehrs dienend, bezeichnet werden könne:
• Das Warenangebot muss auf den internationalen Fremdenverkehr ausgerichtet sein und überwiegend Luxusartikel anbieten.
• Der Umsatz muss zu einem wesentlichen Teil mit internationaler Kundschaft erwirtschaftet werden.
• Das Einkaufszentrum muss in einem Fremdenverkehrsgebiet liegen oder höchstens 15 Kilometer von der Landesgrenze liegen sowie in unmittelbarer Nähe eines Autobahnanschlusses oder Bahnhofs.
• Die betroffenen Arbeitnehmenden müssen für die Sonntagsarbeit mit Kompensationen entschädigt werden, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
Einkaufszentren, die in der Verordnung aufgeführt sind, können laut Staatssekretariat während des ganzen Jahres am Sonntag ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen. Den Angestellten seien mindestens 26 freie Sonntage pro Kalenderjahr zu gewähren, diese könnten aber unregelmässig auf das Jahr verteilt werden. Innerhalb eines Kalenderquartals sei mindestens ein freier Sonntag zu gewähren.