Mit der am 16. September publizierten „Erklärung Freikirchen“ des Verbands der Evangelischen Freikirchen und Gemeinden Schweiz VFG wolle er „zu einigen in der Öffentlichkeit diskutierten Fragen seine gemeinsamen Überzeugungen bekannt“ geben, heisst es in der VFG-Medienmittteilung. Die in Themenfeldern gegliederten Statements wollten Gemeinsamkeiten der im Verband zusammengeschlossenen Freikirchen betonen ohne aber „all unsere Unterschiede in theologischen Fragen“ aufzuheben.
Überzeugungen
Demnach richten die Freikirchen der VFG ihre Arbeit nach folgenden Überzeugungen aus: Jesus Christus stehe im Zentrum ihres Glaubens. Für die Lebensgestaltung orientierten sie sich an biblischen Werten und fühlten sich im Bekenntnis der Glaubensbasis der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA verpflichtet. Sie würden den Rechtsstaat anerkennen und sich aktiv für den Zusammenhalt der Gesellschaft engagieren. Gemäss den Aussagen Jesu würden sie alle Menschen einladen, ihn kennen zu lernen. Dieses missionarische Angebot sowie die weiteren Aktivitäten der dem Verband angeschlossenen Freikirchen seien von Transparenz geprägt und setzten „Freiwilligkeit sowie Gewissensfreiheit“ voraus.
Ethik – biblische Werte fördern
Bei Entscheidungen bezüglich Werten richteten sich die VFG-Freikirchen nach den zehn Geboten, dem neutestamentlichen Liebesgebot und der Bergpredigt aus. Deshalb engagierten sie sich für: „Glaubensfreiheit, Nächstenliebe, Vergebung,... Barmherzigkeit, Gerechtigkeit, Menschenwürde, Lebensrecht, Schutz von Schwachen, Wiederherstellung von Zerbrochenen, Hilfe für Bedürftige“.
Finanzen – freiwillige Spenden, keine Kirchensteuer
Bezüglich Finanzen hält die Erklärung fest, dass sich die VFG-Freikirchen „ausschliesslich durch freiwillige Spenden, Mitgliederbeiträge, Zuwendungen und Erträge“ finanzierten, hingegen keine Kirchensteuer erheben würden. Die Verwendung der Gelder sei transparent und werde in den Jahresberichten ausgewiesen sowie von Rechnungsrevisoren überprüft.
Strukturen – Mitgliedschaft nicht als Säugling, sondern bei religiöser Mündigkeit
Die Mitgliedskirchen des VFG seien vereinsrechtlich organisiert, so die Erklärung. Voraussetzung zur Mitgliedschaft in einer Freikirche sei religiöse Mündigkeit sowie der Glaube an Jesus Christus. Mitarbeitende in Freikirchen hätten einen Arbeitsvertrag mit branchenüblichem Lohn und verpflichteten sich auch privat, die Werte der Freikirche zu vertreten und zu leben. Der grösste Teil der Arbeit in Freikirchen werde aber von „ehrenamtlichen Mitarbeitenden unentgeltlich erbracht“.
Ehe- und Familienbild – Mann und Frau gleichwertig
Im Dokument wird die Genderfrage mit der Aussage beantwortet, dass der Mensch als Mann und Frau geschaffen worden sei. Die beiden Geschlechter ergänzten sich und seien gleichwertig. Kinder wolle man zu gesunden und mündigen Erwachsenen erziehen, lehne dabei aber Gewaltanwendung ab.
Kinder- und Jugendarbeit – Ganzheitlich fördern
Kinder und Jugendliche würden ganzheitlich sowie nach christlichen Werten gefördert. Fachpersonen schulten die Mitarbeitenden im Kinder- und Jugendbereich und es würden die Richtlinien der Verbände zur Prävention sexueller Ausbeutung gelten.
Sozialarbeit und Beratung – Begleitung unabhängig von Konfession
Die Beratung und Unterstützung von Menschen geschehe unabhängig von ihrer Glaubensüberzeugung. Wenn es angezeigt erscheine, werde die Person auf professionelle Angebote hingewiesen.
Politik – Ermutigung zu Engagement in Gesellschaft
Die Freikirchen ermutigten ihre Mitglieder, sich politisch zu engagieren. Dabei seien sie in ihrer politischen Meinung und in ihrem Engagement frei. Abstimmungsparolen der Freikirchen seien als Empfehlungen zu verstehen.
Das am 11. September von der VFG Leiterkonferenz angenommene Dokument ist laut Begleitschreiben im Austausch mit Fachstellen und den Leitern Freikirchen VFG entstanden und von einer Arbeitsgruppe des VFG erarbeitet worden. Darin wird zur „Erklärung Freikirchen“ festgehalten, dass „der VFG gegenüber den angeschlossenen Freikirchen keine Weisungsbefugnis hat“.
Freikirchen VFG sind folgende, dem Dachverband Freikirchen VFG angehörige, Freikirchen, Gemeinden und Gemeinschaften:
• Bewegung Plus
• Bund Evangelischer Gemeinden (BEG) / New Life International (NLI)
• Bund Schweizer Baptistengemeinden
• Bund der Evangelischen Täufergemeinden (ETG)
• Chrischona-Gemeinden Schweiz
• Evangelisches Gemeinschaftswerk (EGW)
• Evangelisch-methodistische Kirche (EMK)
• Freie Charismatische Gemeinden der Schweiz (FCGS)
• Freie Evangelische Gemeinden in der Schweiz (FEG)
• GvC Bewegung
• Heilsarmee
• Konferenz der Mennoniten der Schweiz (Alttäufer)
• Schweizerische Pfingstmission (SPM)
• Vereinigung Freier Missionsgemeinden (VFMG)
• Vineyard Bewegung Deutschland, Österreich, Schweiz
Adventisten sind nicht VFG-Mitglied
Die „Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten“ in der Schweiz hat in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen der Schweiz den Gaststatus, ist aber nicht Mitglied des Verbands der Evangelischen Freikirchen und Gemeinden Schweiz VFG. In Deutschland ist die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten Gastmitglied der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF).
Die „Erklärung Freikirchen“ steht auf der VFG-Website als Download zur Verfügung:
http://www.freikirchen.ch/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/2015_09_11_Erklaerung_Freikirchen_VFG.pdf