Eine positive Bilanz haben das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die christlichen Kirchen Deutschlands bei ihrem gemeinsamen Vorgehen hinsichtlich strittiger Fälle des Kirchenasyls gezogen. Im Februar 2015 hatten sich das BAMF und die Kirchen darauf verständigt, hierfür bis Ende des laufenden Jahres neue Formen der Koordination zu prüfen.
Während dieser Testphase, an der auch evangelische Freikirchen teilgenommen haben, hätten dazu benannte kirchliche Ansprechpartner Unterlagen zur Überprüfung individueller Härtefälle einreichen können. Nach einer ersten Evaluation dieses Verfahrens kämen beide Seiten zu einer durchweg positiven Bewertung und sprächen sich für eine Weiterführung aus, erläuterten die Deutsche Bischofskonferenz der römisch-katholischen Kirche und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sowie das BAMF in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Im Rahmen der neun Monate dauernden Phase seien beim Bundesamt in insgesamt 300 Einzelfällen entsprechende Dossiers von den kirchlichen Ansprechpartnern eingereicht worden. Dabei wäre es fast ausschliesslich um Überstellungen nach der Dublin-Verordnung gegangen. Diese regelt, welcher europäische Staat für das Asylverfahren zuständig ist. In 142 dieser Fälle habe sich das Bundesamt zuständig für die Durchführung des Verfahrens in Deutschland erklärt. Für weitere 60 Menschen hätte eine Lösung gefunden werden können, bevor ein Kirchenasyl begonnen wurde. Die offenen Fälle würden derzeit noch geprüft.
Laut dem stellvertretenden Mediensprecher der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland, Holger Teubert (Ostfildern bei Stuttgart), hätten während der Testphase auch die adventistischen Gemeinden (Adventgemeinden) Nürnberg-Mitte, Schweinfurt und Wasserburg am Inn Kirchenasyl für Flüchtlinge aus Syrien, Äthiopien und dem Senegal gewährt.