Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz AGCK.CH hat sich laut einer Medienmitteilung neue Statuten sowie eine neue Geschäftsordnung gegeben. Diese sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Demnach sind die neuen Statuten und die neue Geschäftsordnung in einem langen Prozess sowie mehreren Vernehmlassungen formal revidiert und am 4. November 2015 von der Plenarversammlung der AGCK.CH verabschiedet worden. Neben der Schaffung einer zeitgemässen Struktur sei auch der Name angepasst worden: AGCK.CH. Die Kirchenleitungen der zwölf Mitgliedkirchen hätten laut Arbeitsgemeinschaft der Revision zugestimmt. Die beiden Kirchen im Gaststatus, die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Schweiz sowie die Neuapostolische Kirche der Schweiz, wurden im ganzen Prozess konsultiert und konnten ihre Anliegen einbringen.
„Ich bin froh, dass die AGCK.CH als einzige nationale ökumenische Plattform in der Schweiz, in der orthodoxe, katholische, evangelische und freikirchliche Vertreter an einem Tisch sitzen, nach einem langen Prozess nun eine zeitgemässe Struktur hat. Sie kann damit ihrem Grundgedanken der Vernetzung und des Gesprächs der verschiedenen Kirchenfamilien untereinander weiter dienen“, sagte Pfarrer Stefan Gisiger, Bund Schweizer Baptistengemeinden und Mitglied der Arbeitsgruppe Statuten/Geschäftsordnung.
Bezug auf Bibel und Charta Oecumenica
In der Präambel der Statuten wird die Heilige Schrift als Grundlage der gemeinsamen Zusammenarbeit bezeichnet und die 2001 von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und vom Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) unterzeichnete Charta Oecumenica als offizieller Bezugspunkt bezeichnet: Die Arbeitsgemeinschaft „will die in Jesus Christus begründete und bestehende Einheit der Kirchen auf der Grundlage der Heiligen Schrift bezeugen, ihrer Erfüllung dienen und die Zusammenarbeit der Kirchen im Geist der Charta Oecumenica fördern, zur Ehre des dreieinen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Präsidium und Plenarversammlung
Das Präsidium der AGCK.CH besteht weiterhin aus kirchenleitenden Personen der Mitgliedkirchen. Die Schweizer Bischofskonferenz und der Schweizerische Evangelische Kirchenbund sind wie bisher mit je zwei Delegierten vertreten, die kleineren Kirchen mit je einem. Die Kirchen im Gaststatus sind weiterhin nicht im Präsidium vertreten. Sie können zu den Plenarversammlungen einen Delegierten mit Rede-, aber ohne Antrags- oder Stimmrecht entsenden.
Finanzen
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund und die Schweizer Bischofskonferenz übernehmen je 45 Prozent des Betriebsbeitrages. Die restlichen zehn Prozent werden auf die verbleibenden Mitgliedkirchen und Kirchen im Gaststatus aufgeteilt.
Die neuen Statuten können ab Mitte Januar unter „Statuten und Geschäftsordnung“ herunter geladen werden: http://www.agck.ch/de/dokumente