Der Ausschuss „Kirche und Gesellschaft“ der Evangelisch-methodistischen Kirche (EMK) hat gegen die „Ungleichbehandlung zwischen Ausländern und Schweizern“ Stellung genommen und lehnt die Durchsetzungsinitiative ab.
Laut der EMK-Medienmitteilung wendet sich der EMK-Ausschuss „Kirche und Gesellschaft“ dagegen, dass Schweizer und Ausländer im Falle einer Straftat ungleich behandelt werden: „Aus christlicher und methodistischer Sicht ist diese Ungleichbehandlung von in der Schweiz wohnenden Menschen nur auf Grund unterschiedlicher Herkunft und nationaler Wurzeln inakzeptabel.“ Mit der Durchsetzungsinitiative werde die vom Bundesrat und Parlament vorgeschlagene Härtefallklausel verhindert. Es gebe kaum Ermessensspielraum für die zuständigen Behörden. Richter könnten nach dem neuen Gesetz keine Einzelfallprüfung mehr vornehmen.
Schweizer Bürger „gnädiger und „gerechter“ zu behandeln als Ausländer bzw. Secondos, widerspreche selbst den 2.500 Jahre alten Rechtsvorstellungen der Bibel „Ein und dieselbe Weisung und ein und dasselbe Recht gilt für euch und für den Fremden, der bei euch ist.“ (4. Mose 15,16)
Es sei sicher richtig, dass wie bisher Ausländer, die schwerwiegende Straftaten wie zum Beispiel Vergewaltigung oder Mord begangen haben, nach der Verbüssung der Haftstrafe ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlören, schreibt „Kirche und Gesellschaft“. Es könne aber nicht sein, dass zum Beispiel ein Familienvater wegen Bagatelldelikten die Schweiz automatisch und ohne Anhörung verlassen müsse und damit die Familie auseinandergerissen werde. Betroffen sein könnten auch Secondos, die noch gar nie in einem anderen Land als in der Schweiz gewohnt hätten, und „deren Eingliederung im Land ihrer Eltern wohl misslingen muss“.
Die ausführliche Stellungnahme ist unter www.emk-kircheundgesellschaft.ch abrufbar.
Kirchen und christliche Hilfswerke nehmen gegen Durchsetzungsinitiative Stellung
Kirchen, kirchliche Institutionen und Hilfswerke in der Schweiz haben mit teilweise unterschiedlichen Begründungen gegen die Durchsetzungsinitiative Stellung genommen.
Das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz HEKS lehnt die Durchsetzungsinitiative der SVP „mit aller Entschiedenheit ab“... Die Initiative „negiert nicht nur die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Verhältnismässigkeit, sondern bläst auch zum Angriff auf das humanitäre Völkerrecht“, so HEKS.
CARITAS Schweiz bezeichnet die Durchsetzungsinitiative als „unmenschlich und unverhältnismässig“.
Für den Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund SEK „pauschalisiert“ die Initiative „rechtsstaatlich unakzeptabel“ und setze sich „über menschenrechtliche Grundsätze des Familienschutzes hinweg“.
Im NGO-Komitee gegen die Durchsetzungsinitiative sind zudem die Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter ACAT Schweiz sowie der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Schweiz (JRS Schweiz).