Das Präsidium der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz AGCK.CH hat sich am 29. Juni in der Vernehmlassung zur Teilrevision der Sportförderungsverordnung hinter die Vernehmlassungserklärung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK gestellt, heisst es in einer Medienmitteilung der AGCK.CH vom 3. Juni. Das Bundesamt für Sport (BASPO) hat zehn christlichen Jugendverbänden per Ende 2017 die Fördergelder gestrichen sowie die Zusammenarbeit mit Jugend+Sport gekündigt. Das BASPO wirft den vorwiegend freikirchlichen Jugendverbänden vor, sie arbeiteten zu glaubensbasiert.
Das Präsidium der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz habe nach ausführlichen Beratungen entschieden, sich hinter die Vernehmlassungserklärung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK, eines ihrer Mitglieder, zu stellen. Das Präsidium „unterstützt alle Argumente, die dort aufgeführt werden“, so die AGCK.CH.
In der Vernehmlassung an Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, zu dem das Bundesamt für Sport (BASPO) gehört, ersucht der Schweizerische Evangelische Kirchenbund das Amt, von einer Ergänzung des bisherigen Art. 12 der Verordnung abzusehen und den vorgeschlagenen Entwurf von Abs. 2bis zu streichen. Damit soll die vorgesehene neue Verbindung von Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) und dessen Erfüllung nicht auch für den Bezug von BASPO-Fördergeldern Voraussetzung sein. Es geht dabei um die vom BASPO angekündigte Streichung der Fördergelder sowie der Kündigung der Zusammenarbeit mit Jugend+Sport.
Argumente in der Vernehmlassungsantwort des SEK
Der SEK führt folgende Argumente in seiner Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Sportförderungsverordnung auf: Die bestehenden Förderungsbedingungen seien genügend und ausgewogen; missionarisches Wirken dürfe nicht pauschal verurteilt werden; das Menschenrecht der Religionsfreiheit garantiere auch missionarisches Wirken und sei damit grundrechtlich geschützt; wenn es zu Gefährdungen im Einzelfall durch unlauteres oder betrügerisches Missionieren komme, müsse das BASPO nicht – wie geschehen – auf die Statuten der Glaubensgemeinschaft abstellen, sondern auf das konkrete Verhalten und dessen Wirkung auf Personen; wenn Jugendliche aufgrund ihres Glaubens von J+S-Angeboten ausgeschlossen würden, werde deren Religionsfreiheit verletzt und der Staat missachte damit seine Neutralitätspflicht durch seine unzulässige Parteinahme in religiösen oder weltanschaulichen Fragen; es komme hinzu, dass sich Jugendliche nicht einfach zu Missionsobjekten degradieren liessen, so der SEK in seiner Vernehmlassungsantwort.
„Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat, die Argumente der SEK-Antwort entsprechend zu gewichten und die geplante Teilrevision nicht wie geplant durchzuführen“, heisst es im Brief der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz.
Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes zur Teilrevision der Sportförderungsverordnung:
http://www.kirchenbund.ch/sites/default/files/media/pdf/pm_2017_21_-_vernehmlassung_jugend_und_sport_de.pdf