Gegenüber einzelnen Mitarbeitern von Hilfsorganisationen sind kürzlich Vorwürfe bezüglich sexuellen Fehlverhaltens in Hilfsprojekten gemacht worden. Dies nahm die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Deutschland zum Anlass "null Toleranz bei Missbrauch und sexuellen Übergriffen" zu fordern. Gleichzeitig wies sie auf die vorbeugenden Verpflichtungen zum Schutz Begünstigter hin, die alle ehrenamtlich und hauptberuflich tätigen Mitarbeitenden bei ADRA zu unterzeichnen haben.
Humanitäre Einsätze basierten auf dem Mandat, für die betroffene Bevölkerungsgruppe Schutz und Hilfe sicherzustellen, so das Hilfswerk. Laut Geschäftsführer Christian Molke bestehe ein Fachbeirat "Sexueller Gewalt begegnen". An diesen könnten sich alle ADRA-Mitarbeitenden wenden, die von sexuellen Übergriffen Kenntnis hätten oder selbst betroffen seien. Dieses mit Juristen, Seelsorgern und Psychologen besetzte Gremium sei verpflichtet, jedem Hinweis nachzugehen, sagte Molke.
Ergänzend zur Humanitären Charta und zu den Mindeststandards in der humanitären Hilfe, wie sie im Handbuch für Nichtregierungsorganisationen "Sphere" benannt sind, fordert Molke einen verbindlichen Verhaltenskodex zur Prävention von Missbrauch und sexueller Gewalt für alle Mitarbeitenden in humanitären Hilfsorganisationen: "Jede Organisation muss verbindlich und transparent sicherstellen, dass es gegenüber sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch keine Toleranz gibt und dazu vorbeugende Massnahmen ergriffen werden. Die vorhandenen Regeln und Werte müssen umgesetzt werden. Das kann nur gelingen, wenn die Problematik im Bewusstsein aller verankert und ‚wach' gehalten wird."