Der Bundesrat ist angesichts einer erhöhten Terrorbedrohung in der Schweiz bereit, sich an den Sicherheitskosten von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen zu beteiligen. An seiner Sitzung vom 4. Juli wurde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die erforderliche Verordnung zu erarbeiten und vor Ende Jahr in die Vernehmlassung zu schicken. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz (PLJS) begrüssen diesen Entscheid und unterstützen das Vorgehen des Bundesrates.
«Dies ist ein wichtiger Etappensieg», sagt Herbert Winter, der Präsident des SIG: «Es ist das richtige und notwendige Zeichen, dass der Bund jüdische Bürgerinnen und Bürger und andere besonders gefährdete Minderheiten in ihren Sicherheitsbemühungen unterstützt», heisst es in einer SIG-Medienmitteilung.
Der Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) empfiehlt in seinem Konzept vom 17. April 2018, die Zusammenarbeit zwischen dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB), den Polizeikräften und den gefährdeten Minderheiten zu intensivieren. Dazu gehören laut der Medienmitteilung des Bundesrates insbesondere die jüdischen Gemeinschaften, aber auch muslimische Gemeinschaften, die in das Visier von Terroristen und anderer gewaltbereiter Personen geraten. Das Konzept halte auch fest, dass sowohl die Kantone als auch die Vertreter der Minderheiten erwarten würden, dass der Bund an den Massnahmen zur Verstärkung der Sicherheit mitwirke und sich daran finanziell beteilige.
Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, eine Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen zu erarbeiten. Diese Verordnung kann sich auf Art. 386 des Strafgesetzbuches stützen, der es dem Bund ermöglicht, kriminalpräventive Massnahmen zu unterstützen. Die Eckpunkte der neuen Verordnung sehen vor, dass nicht nur religiöse Minderheiten, sondern auch weitere durch Terrorismus oder andere gezielte Gewalt besonders gefährdete Minderheiten unterstützt werden können.
500.000 Franken für Information, Sensibilisierung und Ausbildung
Konkret sollen ab 2019 kriminalpräventive Massnahmen wie Informations-, Sensibilisierungs- und Ausbildungsmassnahmen mit jährlich bis zu 500.000 Franken unterstützt werden. Die Finanzhilfen sollen jeweils höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten einer Massnahme betragen. Die restlichen Mittel müssten von den Kantonen, Gemeinden oder Dritten beigesteuert werden.
Der Bundesrat habe das EJPD zudem beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden könne, die es dem Bund auch ermöglichen würde, aktive oder passive Massnahmen zum Schutz von Einrichtungen oder Personen besonders gefährdeter Minderheiten finanziell oder anderweitig zu unterstützen.
Kirchen in Basel solidarisch mit Juden in der Stadt
Angeregt durch die Aktion von Peter von Sury, Abt des Klosters Mariastein, Mitte April 2018, hat auch die Adventgemeinde Basel der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten der Israelitischen Gemeinde Basel (IGB) einen Solidaritätsbeitrag von Fr. 5.000.- an die hohen Sicherheitskosten übergeben. Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirchen des Kantons Basel-Landschaft (ERK BL) leistete einen Solidaritätsbeitrag von CHF 5000.- an die IGB; der Kirchenrat der ERK BS hat eine kantonale Kollekte zu Gunsten der IGB in der zweiten Jahreshälfte 2018 beschlossen.