Ein überparteiliches Komitee hat am 8. April mit 70.349 beglaubigten Unterschriften das Referendum gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm (sexuelle Orientierung) bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht. Die Stimmbevölkerung solle damit die Möglichkeit erhalten, «diese unverhältnismässige Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Gewissensfreiheit» an der Urne zurückzuweisen, schreibt das Referendumskomitee in einer Medienmitteilung
Demnach sei es für das Referendumskomitee selbstverständlich, dass gleichgeschlechtlich empfindende Menschen gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft seien. Hass und Diskriminierungen - ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen - dürften nicht toleriert werden und seien in der Schweiz bereits jetzt verpönt und geächtet.
«Schwammig und kontraproduktiv»
Die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um den «schwammigen und schwer fassbaren» Begriff der «sexuellen Orientierung» schiesse allerdings weit über das Ziel hinaus und wirke sich zudem kontraproduktiv aus. Erfahrungen aus anderen europäischen Staaten und den USA mit ähnlichen Gesetzen hätten gezeigt, dass mit «absurden» Klagewellen zu rechnen sei. So sei ein Bäcker verklagt worden, weil er sich weigerte, für ein gleichgeschlechtliches Paar eine Hochzeitstorte zu backen.
Meinungsäusserungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit gilt für alle Menschen
«Die Meinungsäusserungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit muss für alle gelten: Sowohl für gläubige Christen, Juden und Muslime als auch für Atheisten, gleichgeschlechtlich oder heterosexuell empfindende Menschen», schreibt das Referendumskomitee. Das mache den Kern der pluralistischen Schweiz aus. Denk- und Sprechverbote hätten sich auf eine freie Gesellschaft dauerhaft noch nie positiv ausgewirkt.
Bestehende Bestimmungen im Strafgesetzbuch reichen aus
Das Strafgesetzbuch bestrafe Beleidigung, Ehrverletzung, Verleumdung und den Aufruf zu Gewalt schon heute. Hass und Diskriminierung lasse sich nur gesellschaftlich bekämpfen, nicht «per Gesetzeskeule, die erst noch anfällig für willkürliche Auslegungen ist», so das Komitee.
«Es braucht kein neues Verbot – Stoppt Schwulenhasser mit Zivilcourage und Klartext!»
In einem Kommentar der NZZ unter dem obigen Titel schreibt Daniel Gerny zur Einreichung der Unterschriften: «Wer mit einer solchen Wertehaltung gegen die neue Strafnorm gegen Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung in den Kampf zieht, stellt nicht seine Liberalität unter Beweis - sondern seinen Fundamentalismus». Dennoch sei das Referendum gegen das Gesetz berechtigt, so der Kommentator in der NZZ. Für viele Personen sei es schwer nachvollziehbar, mit welchen Äusserungen man sich strafbar mache bzw. was erlaubt sei. Die Ausweitung der Bestimmung schiesse über das Ziel hinaus, so Gerny.
Grosser Rückhalt für das Referendum in der Bevölkerung
In der Unterschriftensammlung habe das Referendumskomitee gespürt, dass ihre Befürchtungen von breiten Teilen der Bevölkerungen geteilt würden. Nach harzigem Start habe das Sammelziel schliesslich «souverän» erreicht werden können, heisst es in der Medienmitteilung.
Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA äusserte «Bedenken, dass die vom Parlament beschlossene Erweiterung der Rassismus-Strafnorm die Meinungsäusserungsfreiheit unnötig einschränken könnte» und hat empfohlen, das Referendum zu unterzeichnen.
Beschluss in der Wintersession 2018 – Referendumskomitee Anfang Januar gegründet
In der Wintersession 2018 hat eine grosse Mehrheit der eidgenössischen Räte beschlossen, die Rassismus-Strafnorm um den Begriff der «sexuellen Orientierung» zu erweitern (Art. 261bis StGB).
Am 5. Januar hat die Eidgenössisch-Demokratische Union EDU an ihrer Delegiertenversammlung in Olten beschlossen, das Referendum gegen die Ausdehnung der Rassismus-Strafnorm auf «sexuelle Orientierung» zu ergreifen. Darauf hat sich ein überparteiliches Komitee gebildet, welches das Referendum gegen dieses «Zensurgesetz» ergriffen und in drei Monaten über 70.000 Unterschriften gesammelt hat.