Vom 18. bis 19. September tagte die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Deutschland in Augsburg. Dabei befasste sie sich unter anderem mit der geplanten Änderung der Beschäftigungsverordnung, die ausländische Seelsorger betrifft, mit dem Jubiläum der Gemeinsamen Erklärung zu Rechtfertigungslehre, ökumenischen Grossveranstaltungen und der aktuellen Situation in Europa.
20 Jahre Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre
Die Mitgliederversammlung erinnerte in Form eines vorgeschalteten Studientages an 20 Jahre „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“. Der 1999 von der römisch-katholischen Kirche und vom Lutherischen Weltbund unterzeichneten Erklärung haben sich inhaltlich mittlerweile auch der Weltrat methodistischer Kirchen, die Anglikanische Gemeinschaft sowie die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen angeschlossen. Ausserdem nahm die Mitgliederversammlung einen Text an, den der Deutsche Ökumenische Studienausschuss (DÖSTA) dazu vorbereitet hatte und verabschiedete in diesem Zusammenhang eine eigene Erklärung.
Multilaterale Ökumene
Im Hinblick auf die Vorbereitung des Dritten Ökumenischen Kirchentags 2021 betonte die Mitgliederversammlung der ACK Deutschland, dass es sich bei Ökumene nicht nur um das Miteinander von evangelischer und römisch-katholischer Kirche handle, sondern vielmehr um eine multilaterale Kooperation. Die Mitgliederversammlung sprach sich deshalb für eine starke Präsenz der ACK auf dem Dritten Ökumenischen Kirchentag 2021 aus.
Jahr der Ökumene 2021
Die Mitgliederversammlung der ACK Deutschland hatte sich auch intensiv mit dem Jahr 2021 beschäftigt, in dem gleich mehrere, für die Ökumene höchst relevante Ereignisse stattfinden: Neben dem Dritten Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt am Main treffen sich rund 755 Delegierte und über 4.000 Gäste und Beobachter des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK) in Karlsruhe zur Vollversammlung des ÖRK. Die Mitglieder der ACK Deutschland sprachen sich für ein gemeinsames Jahresmotto aller ökumenischen Veranstaltungen unter dem Titel „2021: Jahr der Ökumene“ aus.
Kritik an geplanter Änderung der Beschäftigungsverordnung
Die geplante Änderung der Beschäftigungsverordnung, die ausländische Seelsorger betrifft, wird von der ACK kritisch gesehen. Ausländische Seelsorger sollen vor Erhalt einer Einreisegenehmigung nach Deutschland beweisen, dass sie über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Die Mitglieder unterstützten den Brief, den der Vorstand der ACK an die zuständigen Ministerien geschrieben hat. Darin wird festgestellt, dass die geplante Änderung auch erhebliche negative Folgen für die pastorale Praxis mehrerer ACK-Mitgliedskirchen hätte und massiv ins Selbstbestimmungsrecht der Kirchen eingreife, das im Grundgesetz verankert sei.
Tendenz zur „Archipelisierung“
Reverend Sören Lenz, Exekutivsekretär der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) in Strassburg, referierte im Rahmen der Mitgliederversammlung zum Thema „Kurz vor dem Brexit – nach der Wahl: Europa vor einer Zerreissprobe?“. Anhand der Beispiele der „Gelbwestenbewegung“ in Frankreich, des Brexit und des Erstarkens der AfD in Deutschland arbeitete er heraus, dass sich grössere Teile der jeweiligen Bevölkerung von den politischen Eliten auf nationaler und internationaler Ebene nicht mehr vertreten fühlten.
Insgesamt, so Sören Lenz, setze sich die Tendenz zur „Archipelisierung“ fort: Menschen bewegten sich zunehmend innerhalb von Gruppen, die ihre eigenen Überzeugungen teilten. Diese „homogenen Inseln“ hätten nur noch lose Bindung an die Gesamtgesellschaft. Zugleich lasse sich auch innerhalb der Kirchen die Tendenz feststellen, dass sie in ihrer Positionierung zu grundsätzlichen Fragen, wie zum Beispiel im Bereich von Ehe und Familie, auseinanderdriften.
Die Kirchen könnten in ihren internationalen Organisationen wie der KEK gleichwohl ein positives Beispiel für ein konstruktives und zukunftsweisendes Miteinander in Europa geben. Sie lebten gerade auf dem Gebiet der Ökumene nach dem Grundsatz der versöhnten Verschiedenheit und der „Einheit in Vielfalt“.
Ökumenepreis 2019 der ACKDeutschland an die „Sodener Passion“ überreicht
Im Rahmen der Mitgliederversammlung der ACK Deutschland wurde am 18. September in Augsburg in einem Festakt der mit 3.000 Euro dotierte Ökumenepreis der ACK Deutschland an die „Sodener Passion“ verliehen. Das positive Miteinander der christlichen Kirchen in Bad Soden am Taunus basiert auf einem fast 50-jährigen ökumenischen Weg. Seit 16 Jahren begehen die christlichen Kirchen die Passionszeit gemeinsam. „Ich freue mich, dass mit diesem Projekt eine Initiative ausgezeichnet wird, die von hohem ehrenamtlichem Engagement getragen ist“, schrieb Kardinal Walter Kasper, der Schirmherr des Ökumenepreises, in seinem Grusswort anlässlich der Verleihung.
ACK Deutschland
Der 1948 gegründeten Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland gehören 17 Kirchen an. Acht Kirchen, darunter die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten, sind Gastmitglieder, fünf ökumenische Organisationen haben Beobachterstatus. Die ACK repräsentiert rund 50 Mio. Christen in Deutschland. Die Geschäftsstelle der ACK in Deutschland (Ökumenische Centrale) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Schwerpunkte der Arbeit der ACK in Deutschland sind das gemeinsame Gebet, die theologische Reflexion, das Engagement für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung sowie der Kontakt zu anderen ökumenischen Einrichtungen. Weitere Informationen: www.oekumene-ack.de