Die Abgeordnetenversammlung AV des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK hat am 5. November in Bern die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf zivilrechtlicher Ebene befürwortet. In ihrer Schlussabstimmung stellten sich die Delegierten mit 49 zu 11 Stimmen deutlich hinter die vorgängig behandelten Anträge zum Thema «Ehe für alle», heisst es in einer SEK-Medienmitteilung.
Mit diesem Beschluss empfehlen die Abgeordneten den 26 Mitgliedkirchen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf zivilrechtlicher Ebene, wie auch den allfällig neuen zivilrechtlichen Ehebegriff für die kirchliche Trauung vorauszusetzen. Die Abgeordnetenversammlung stimmte auch dafür, ihren Mitgliedkirchen zu empfehlen, dass bei der kirchlichen Trauung in Zukunft die Gewissensfreiheit der Pfarrerinnen und Pfarrer gleich wie für alle anderen Kasualien gewahrt bleibt.
Mit dem Abstimmungsergebnis vom 5. November gehe die AV den Weg weiter, den sie mit der letzten Versammlung in Winterthur im Juni 2019 begonnen habe, schreibt der SEK. Damals hätten sie der Position des Rates zugestimmt: «Wir sind von Gott gewollt, so wie wir geschaffen sind. Unsere sexuelle Orientierung können wir uns nicht aussuchen. Wir nehmen sie als Ausdruck geschöpflicher Fülle wahr.» Auf Basis dieser Position hatte der Rat des SEK im August 2019 beschlossen, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf zivilrechtlicher Ebene zu unterstützen.
Die Medienmitteilung endet mit dem Hinweis, dass es der Abgeordnetenversammlung wichtig war, zu betonen, «dass auch nach dem heutigen Entscheid verschiedene Eheverständnisse in der reformierte Kirche Platz haben».