Basel/Schweiz | 02.02.2021 │ APD │ Nach rund zweiähriger Prüfung durch das Finanzdepartement, den Regierungsrat, die Bildungs- und Kulturkommission des Kantons Basel-Stadt, wurde der Antrag auf kantonale Anerkennung der Evangelisch-Lutherischen Kirche Basel und Nordwestschweiz am 14. Januar 2021 im Grossen Rat behandelt und mit 70 Ja-Stimmen und einer Enthaltung genehmigt, heisst es im INFOREL NEWSLETTER 1/2021. INFOREL ist gemäss eigenen Angaben eine virtuelle Informationsstelle mit unabhängigen Informationen über Religionen und weltanschaulichen Bewegungen in der Region Basel. An der juristischen Person der Gemeinschaft ändere sich mit der kantonalen Anerkennung, die auch als «kleine Anerkennung» bezeichnet wird, nichts. Die Gemeinschaft bleibe weiterhin ein privatrechtlicher Verein, so INFOREL.
Gemäss Gemeindepfarrer Jörg Winkelströter gab das 125-jährige Jubiläum der Gemeinde im Jahr 2018 den nötigen Anstoss, um den Antrag einzureichen, berichtet INFOREL.
Anerkennung hat «symbolischen Wert»
Die Anerkennung habe vor allem symbolischen Wert, erklärt Winkelströter gegenüber INFOREL. Da die Kirche beispielsweise in Deutschland oder in den skandinavischen Staaten als Landeskirche eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, wunderten sich die in der Schweiz wohnenden Mitglieder stets, dass sie hier «nur ein Verein» sei. Mit der Anerkennung gehe für den Pfarrer und seine Mitglieder also auch eine Aufwertung einher, die auch die Verbindung zur Gesellschaft und zum Kanton festige schreibt INFOREL.
Pflichten durch Anerkennung überschaubar
Die sich durch die Anerkennung ergebenden Pflichten, seien für sie überschaubar, berichtet Winklerströter: So müssten sie ihre Finanzen dem Kanton gegenüber jährlich transparent machen, Statutenänderungen melden, den Religionsfrieden respektieren und den Austritt aus der Gemeinschaft jederzeit ermöglichen.
Praktischer Wert der Anerkennung: Übermittlung der Einwohnerkontrolldaten
Der «praktische Wert» der kantonalen Anerkennung liege laut dem Gemeindepfarrer auch darin, dass anerkannte Gemeinschaften das Recht auf Übermittlung der Einwohnerkontrolldaten beantragen könnten. Entsprechend würden der Gemeinschaft bei Zuzug, Wegzug oder Versterben einer Person mit evangelisch-lutherischer Zugehörigkeit, diese Daten übermittelt.
Kirchen und Gemeinschaften mit kantonaler bzw. »kleiner» Anerkennung im Kanton Basel-Stadt:
Christengemeinschaft (2010), Alevitische Gemeinde Regio Basel (2012) und die Neuapostolische Kirche Basel (2012).
Öffentlich-rechtliche Körperschaften im Kanton Basel-Stadt
Die Evangelisch-reformierte, die Römisch-Katholische und die Christkatholische Kirche sowie die Israelitische Gemeinde Basel haben den Status von öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
Zum Artikel von INFOREL: https://www.inforel.ch/i1271e5001487