Am 14. April hat der Bundesrat, trotz der «fragilen Situation», wie Bundesrat Berset sagte, umfassende Lockerungsschritte der Corona-Schutzmassnahmen per 19. April 2021 beschlossen. Demnach sind die Aussengastronomie sowie bestimmte Sport- und Kulturveranstaltungen wieder erlaubt und in den Kirchen darf mit Maske - sowie unter Einhaltung der Abstandsregeln - wieder gesungen werden. Fitnesszentren, Museen und Kinos dürfen mit gewissen Einschränkungen ebenfalls wieder geöffnet werden.
Die Kirchen profitierten schon bisher von einer Ausnahmeregelung. Gottesdienste durften unter Einhaltung der Schutzmassnahmen mit 50 Personen durchgeführt werden. Diese zahlenmässige Limite bleibt weiterhin bestehen. Die Gottesdienstbesucher und Gottesdienstbesucherinnen dürfen ab dem 19. April aber mit Maske und mit der vorgeschriebenen Distanz zur nächsten Person, Gott im Lied wieder loben. Ein Chor darf hingegen weiterhin nicht auftreten.
Dies bestätige auch die Stellungnahme der Abteilung Kommunikation und Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vom 14. April 2021 auf eine Anfrage von Peter Schneeberger, Präsident des Dachverbands Freikirchen.ch: «Besten Dank für Ihre Anfrage. Für Gottesdienste gilt wie bisher max. 50 Personen. Weil das Gesangsverbot gestrichen wurde, darf die versammelte Glaubensgemeinschaft neu während der Messe wieder die Kirchenlieder singen (mit Maske). Ein Kirchenchor darf aber nicht auftreten, auch nicht ein professioneller Chor.»
Aktuelle Coronasituation in der Schweiz
Laut BAG wurden am 15. April 2.226 neue Corona-Fälle gemeldet. Die Inzidenz, die in der Schweiz über einen Zeitraum von 14 Tagen berechnet wird, liegt bei 303. Am 15. April waren 689.178 Personen vollständig geimpft. Die Reproduktionszahl vom 2. April beträgt 1,14. Die Intensivstionen in der Schweiz sind gesamthaft zu 71 Prozent ausgelastet, 24 Prozent der Betten sind mit Covid-Patienten belegt.