Symbolbild – Digitaler Impfausweis © Foto: Wilfried Pohnke auf Pixabay

Dachverband Freikirchen.ch lehnt Zertifizierungspflicht für religiöse Veranstaltungen ab

Pfäffikon, ZH/Schweiz | 30.08.2021 | APD | Freikirchen

Der Dachverband Freikirchen.ch setzt sich mit Nachdruck dafür ein, keine Zertifikationspflicht für religiöse Veranstaltungen als Eingangskontrolle einzuführen, schreibt er in einer Stellungnahme vom 27. August. Gottesdienste seien ein Ausdruck der freien Religionsausübung und dürften nicht durch eine Identitätskontrolle jeglicher Art reglementiert werden.

Ausgangslage
«Der Dachverband Freikirchen.ch hat schon Ende April 2020 ein Corona-Schutzkonzept ausgearbeitet, damit im Rahmen der geltenden Schutzmassnahmen wieder Kirchenanlässe im üblichen Rahmen stattfinden können.» Die Umsetzung der Schutzmassnahmen sei so vorbildlich gemacht worden, dass es in den eineinhalb Jahren Pandemiezeit keine Ansteckungscluster in Freikirchen gegeben habe. Die Freikirchen hielten sich an den Slogan AHAL: Abstand, Hygienemassnahmen, Alltagsmasken und Lüften. Diese vier Massnahmen hätten den grössten Effekt auf eine mögliche Ausbreitung des Covid-19 Virus. Laufend wurde das Schutzkonzept den aktuellen Verordnungen angepasst, heisst es in der Stellungnahme.

Am 26. Juni 2021 habe der Dachverband Freikirchen.ch ein komplett neues Schutzkonzept mit einem Massnahmenkatalog verfasst.

Am 4. Januar 2021 hat der Dachverband eine Impfempfehlung an seine Mitglieder ausgesprochen. «Aus Sicht des Dachverbandes ist die Impfung der effektivste Weg die Pandemie einzudämmen.

Am 25. August 2021 habe der Bundesrat informiert, dass er nach einer Vernehmlassung das Covid-Zertifikat für weitere Orte und Veranstaltungen einführen könne und dies auch tun möchte. «Dies würde für Freikirchen bedeuten, dass sie ab 30 Teilnehmenden an ihren Veranstaltungen eine Zertifikationspflicht einführen müssten.»

Dachverband lehnt Covid-Zertifikat als Zugangskontrolle für Gottesdienste ab
Der Dachverband Freikirchen.ch habe sich schon bei der Einführung der Zertifikationspflicht für Grossveranstaltungen gegen eine Zertifikationspflicht ausgesprochen, heisst es in der Stellungnahme. «Aufgrund der Bewertung dieses Argumentariums lehnt die Leiterkonferenz des Dachverbandes Freikirchen.ch das Covid-Zertifikat als Zugangskontrolle für Gottesdienste mit Nachdruck ab.»

Begründung
«Gottesdienste sind ein Ausdruck der freien Religionsausübung und dürfen nicht durch eine Identitätskontrolle jeglicher Art reglementiert werden.» Dies mache ein Gerichtsurteil vom 6. Mai 2021 am Cour de Justice, Chambre constitutionnelle, des Kantons Genf deutlich.

«Die Freikirchen können mit dem Schutzkonzept und AHAL einen sicheren Besuch ihrer Veranstaltungen garantieren», schreibt der Dachverband in der Stellungnahme. Es sei unverhältnismässig eine Zertifikationspflicht einzuführen und «Pastoren zu Hilfspolizisten an der Eingangstüre» zu machen.

Aufgrund der leiblichen Erfahrung im Gottesdienst (Abendmahl und Singen) könne der Gottesdienst nicht einfach in die digitale Welt verschoben werden. Im Gegensatz zu einem Restaurantbesuch sei die Gottesdienstteilnahme für Christen elementar und müsse anders bewertet werden. Freikirchen.ch plädiere deshalb dafür in der vom Bundesrat am 11. August 2021 ausgerufenen Normalisierungsphase auch den Veranstaltern grössere Freiheit zuzusprechen. Deutschland habe bei der Einführung der Zertifikationspflicht am 23. August 2021 die Kirchen bewusst von dieser ausgeschlossen.

Zukunft
«Wir plädieren dafür, dass sich Kirchen ihre Regeln zur Pandemiebekämpfung selbst geben können und aufgrund der Ablehnung der Zertifikationspflicht nicht das Gemeindeleben verunmöglicht wird», so der Dachverband Freikirchen.ch. Mit über 200.000 Gottesdienstteilnehmenden müssten die Freikirchen mit der Teilnahmebeschränkung auf zwei Drittel der Sitzplatzkapazität nach wie vor vielen Personen das leibliche Gottesdiensterlebnis vorenthalten.

Religionsfreiheit
«Die Religionsfreiheit schützt nicht nur jeden Einzelnen. Auch den Religionsgemeinschaften steht dieses Grundrecht zu», so der Dachverband. Grundsätzlich dürften sich Religionsgemeinschaften selber organisieren. Dazu gehöre auch das Recht, selbst zu entscheiden, welche Regeln in Kirchen, Synagogen oder Moscheen gelten würden. Der Staat dürfe aber sehr wohl die Kirchen und Religionsgemeinschaften verpflichten, mit eigenen Regeln für Infektionsschutz zu sorgen, schreibt der Dachverband Freikirchen.ch.

Freikirchen.ch
Freikirchen.ch ist der Dachverband der Freikirchen und christlicher Gemeinschaften in der Schweiz. Er ist ein nationaler Kirchenverband mit 19 freikirchlichen Bewegungen aus der Deutschschweiz, zu denen über 750 örtliche Kirchen mit ihren diakonischen Werken gehören. Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Deutschschweiz ist im Beobachterstatus des Dachverbands. Neben der Schweizer Bischofskonferenz und dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund versteht sich der Dachverband Freikirchen.ch als dritte Kraft der christlichen Kirchen in der Schweiz und als Sprachrohr für die gemeinsamen Anliegen der Freikirchen sowie christlicher Gemeinschaften.

Impfempfehlung des Dachverbands Freikirchen.ch vom 4. Januar 2021:
https://tinyurl.com/m5dzfr2d

Corona-Schutzkonzept für Freikirchen:
https://freikirchen.ch/corona-schutzkonzept-fuer-freikirchen/

Entscheidung der Chambre Constitutionnelle des Kantons Genf
https://justice.ge.ch/apps/decis/fr/cst/show/2681272?doc=

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