Zum revidierten Datenschutzgesetz hat der Dachverband Freikirchen den Verbänden entsprechende Dokumente zur Verfügung gestellt. © Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

Freikirchen in der Schweiz setzen Datenschutzgesetz rechtzeitig um

Pfäffikon, ZH/Schweiz | 04.07.2023 | APD | Schweiz

Nach den Sommerferien tritt das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft. Mit der digitalen Entwicklung erhalten Persönlichkeitsschutz und die informationelle Selbstbestimmung in weiten Bevölkerungskreisen höhere Bedeutung. Der Dachverband Freikirchen.ch hat den angeschlossenen Verbänden und Gemeinden zur Einführung des revidierten Datenschutzgesetzes die entsprechenden Dokumente zur Verfügung gestellt. Die Verbände und Gemeinden erarbeiten damit individuelle Datenschutzrichtlinien.

Rechtzeitig vor der Einführung des neuen Datenschutzgesetzes am 1. September 2023 passen die Freikirchen ihren Umgang mit Daten entsprechend an. Besonders sensibel sind Daten von Personen - diese werden vorrangig behandelt. «Der Schutz der persönlichen Daten steht im Zentrum», erklärt Peter Schneeberger, Präsident Dachverband Freikirchen.ch. Um eine Verletzung der Persönlichkeit zu vermeiden, verpflichtet das DSG dazu, die Einwilligung der betroffenen Person einzuholen. Das DSG definiert Personendaten als alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Betroffene Personen müssen transparent über die Datenbearbeitungen informiert werden, insbesondere über den Bearbeitungszweck und allenfalls über die Empfänger der Daten. Wenn jemand wissen will, welche Daten über seine Person vorhanden sind und wofür diese verwendet werden, muss man innerhalb von 30 Tagen Auskunft geben. Bei Datenpannen gilt eine Informationsfrist von 72 Stunden.

Jeder Kirchenverband muss über eine interne Organisation und Dokumentation verfügen. Es muss zum Beispiel klar sein, welche Daten erhoben werden, wie sie bearbeitet werden, wie lange sie gespeichert bleiben, wie sie geschützt sind und wem sie bekanntgegeben werden. Dies gilt auch für die selbständigen freikirchlichen Kirchgemeinden, die eine eigenständige Rechtspersönlichkeit sind. Bei freikirchlichen Kirchgemeinden, die keine eigene Rechtspersönlichkeit (Verein) sind, muss nur der Gemeindeverband ein Reglement und Richtlinien erstellen. Die Unterlagen werden vom Gemeindeverband zur Verfügung gestellt. Das DSG verlangt ein Inventar der Bearbeitungen - ein sogenanntes Bearbeitungsverzeichnis. Es gilt insbesondere, dass alle angeschlossenen Kirchenverbände die Prozesse im Griff haben. Den Mitgliedverbänden wurde für die Umsetzung in der Praxis der Erlass von internen Datenschutzrichtlinien empfohlen, die klare Regelung der Verantwortlichkeiten sowie die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden umfasst.

Adventisten in der Deutschschweiz arbeiten seit 2009 mit Datenschutzrichtlinie
Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Deutschschweiz hat 2009 eine erste Datenschutzrichtlinie verabschiedet. Diese wurde im Jahr 2020 revidiert und der europäischen Datenschutzrichtlinie angepasst.

Anders als in der EU
Das erste Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz stammt von 1992. In der EU wurde die neue Datenschutzgrundverordnung schon vor fünf Jahren eingeführt. Nun wird das Gesetz in der Schweiz an die erhöhten europäischen Standards angepasst: Das neue Datenschutzgesetz soll die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen berücksichtigen und den Vollzug verbessern. Die Transparenz wird erhöht, indem die Informationspflichten bei der Beschaffung von Personendaten erweitert und Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen eingeführt werden. Im Gegensatz zur EU besteht für Schweizer Websites mit Angeboten für Schweizer Kundinnen und Kunden keine Pflicht für ein zustimmungspflichtiges Cookie-Banner. In der Datenschutzerklärung muss aber klar ausgewiesen werden, welche externen Tools auf der Website genutzt werden und wohin die dabei gesammelten Daten fliessen.

Neue Pflichten, erhöhte Rechtsrisiken
Das neue Datenschutzgesetz bringt zunächst einmal eine Reihe neuer Pflichten, und es führt zu erhöhten Rechtsrisiken. Viele dieser Pflichten existieren seit Jahren, aber sie wurden bisher nicht immer ernstgenommen. Das revidierte Gesetz soll hier insbesondere die Selbstbestimmung über die eigenen Daten von Personen stärken. Bei fahrlässigen Verletzungen des neuen Datenschutzgesetzes gibt es in der Schweiz erstmals Bussgelder.

Weitere Informationen zum neuen Datenschutzgesetz für Freikirchen finden Sie hier:https://freikirchen.ch/aktuelles/datenschutz/

Freikirchen Schweiz
Freikirchen.ch ist der Dachverband der Freikirchen und christlicher Gemeinschaften in der Schweiz. Er ist ein nationaler Kirchenverband mit 20 freikirchlichen Bewegungen aus der Deutschschweiz, zu denen über 750 örtliche Kirchen mit ihren diakonischen Werken gehören. Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Deutschschweiz arbeitet im Beobachterstatus mit.

Zusammen mit dem Réseau évangélique suisse (RES) vertreten die Freikirchen in der Schweiz rund 1000 Kirchen. Neben der Schweizer Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche Schweiz versteht sich der Dachverband Freikirchen.ch als dritte Kraft der christlichen Kirchen in der Schweiz und als Sprachrohr für die gemeinsamen Anliegen der Freikirchen.

Mehr auf www.freikirchen.ch.

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