Der Dachverband Freikirchen.ch nimmt in der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Hinterlassenenrenten Stellung und lehnt die geplanten Änderungen ab. In einer Medienmitteilung rügt der Dachverband in diesem Zusammenhang die aus seiner Sicht verfassungswidrige Plafonierung der Ehepaarrente und der damit im Zusammenhang stehende Abbau der Leistungen für verheiratete Frauen.
Geplante Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Dazu hält der Bundesrat in einer Medienmitteilung fest: «Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 den Entwurf für eine Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zur Anpassung der Witwer- und Witwenrenten in die Vernehmlassung geschickt. Die Hinterlassenenleistungen sollen auf die Betreuungs- und Erziehungszeit ausgerichtet und unabhängig vom Zivilstand der Eltern gewährt werden. Die laufenden Renten von über 55-jährigen Witwern und Witwen werden weiter ausgerichtet. Für jüngere Personen wird der Anspruch auf zwei Jahre begrenzt. Das Ziel der Vorlage ist es, die [2022] vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellte Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen zu beseitigen und die Hinterlassenenrenten an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Weiter soll dem Finanzierungsbedarf der AHV und dem Auftrag zur Sanierung der Bundesfinanzen Rechnung getragen werden.»
Freikirchen wollen auch in gesellschaftlichen Fragen ihren Beitrag leisten
«Die Freikirchen debattieren sehr unterschiedliche Fragen. Wir begrenzen uns nicht nur auf kulturelle und religiöse Fragen. Für uns ist es von entscheidender Wichtigkeit, dass wir im 21. Jahrhundert in unserer Gesellschaft zu einem gelingenden Miteinander finden. Dazu möchten wir beitragen», erläutert Peter Schneeberger, Präsident des Dachverband Freikirchen.ch die Motivation zur Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren.
Dachverband: geplanten Plafonierung der Ehepaarrente ist ungerecht
Der Dachverband lehnt die geplanten Änderungen ab, so Schneeberger: «Unser Dachverband fordert seit längerem die Aufhebung der Plafonierung der Ehepaarrente. Mit der geplanten Änderung werden die Leistungen gegenüber verheirateten Frauen abgebaut, ohne dass die ungerechte Plafonierung der Ehepaarrente aufgehoben wird. Deshalb können wir im jetzigen Zeitpunkt den geplanten Änderungen des AHV-Gesetzes nicht zustimmen.» Der Dachverband Freikirchen.ch frage sich, so die Medienmitteilung, ob die Behörden erst zu handeln bereit seien, wenn die Schweiz wegen der aus der Sicht des Dachverbands verfassungswidrigen Plafonierung der Ehepaarrente vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt würde.
Dachverband Freikirchen.ch
Freikirchen.ch ist der Dachverband der Freikirchen und christlicher Gemeinschaften in der Schweiz. Er ist ein nationaler Kirchenverband mit 20 freikirchlichen Bewegungen aus der Deutschschweiz, zu denen über 750 örtliche Kirchen mit ihren diakonischen Werken gehören. Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Deutschschweiz arbeitet im Beobachterstatus mit.
Zusammen mit dem Réseau évangélique suisse (RES) vertreten die Freikirchen in der Schweiz rund 1.000 Kirchen. Neben der Schweizer Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche Schweiz versteht sich der Dachverband Freikirchen.ch als dritte Kraft der christlichen Kirchen in der Schweiz und als Sprachrohr für die gemeinsamen Anliegen der Freikirchen.
Mehr Infos zu Freikirchen.ch: https://freikirchen.ch/