In verschiedenen Fällen verurteilten Gerichte Ende März zwei Kriegsdienstverweigerer, welche die Mobilisierung aus Gewissensgründen verweigerten, zu dreijährigen Haftstrafen. Beide Männer haben Berufung eingelegt. Der protestantische Kriegsdienstverweigerer Serhy Stadnitsky beim Berufungsgericht in Lviv, der andere - ein Zeuge Jehovas - beim Berufungsgericht in Sumy. Beide werden ins Gefängnis gehen, wenn ihre Berufungen scheitern, schreibt Forum 18, norwegische Menschenrechtsorganisation. Der Kriegsdienstverweigerer Dmytro Zelinsky, Siebenten-Tags-Adventist, verbüsst bereits im Gefängnis eine dreijährige Haftstrafe. Seine Berufung soll am 13. Juni vor dem Obersten Gerichtshof in Kiew behandelt werden. (Siehe dazu die APD-Meldung: https://apd.media/news/archiv/15923.html)
"Ich will keine Menschen töten"
"Ich will keine Menschen töten", sagte Stadnizki gegenüber Forum 18. Er sagte, dass er "natürlich" bereit sei, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. "In unserer Kirche haben wir schon vor dem Krieg Menschen geholfen, wie Drogenabhängigen und Alkoholikern.
Die Zeugen Jehovas stellen fest, dass die Verurteilung im März die erste Gefängnisstrafe für einen Zeugen Jehovas wegen Verweigerung der Mobilmachung aus Gewissensgründen ist. Sie weisen laut Forum 18 darauf hin, dass dieser Fall eingeleitet wurde und das das erstinstanzliche Gericht innerhalb von etwa fünf Wochen ein Urteil fällte, während viele andere Fälle mehr als ein Jahr bis zum Entscheid gedauert haben.
24 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen vor Gericht
Gemäss der Menschenrechtsorganisation sind bisher insgesamt 24 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen vor Gericht gestellt worden wegen Verweigerung der Mobilisierung, seit Russland den Angriffskrieg in der Ukraine im Februar 2022 begann. Zusätzlich zu den drei Haftstrafen wurden in dieser Zeit in der Ukraine gegen elf Kriegsdienstverweigerer Bewährungsstrafen ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat demnach gegen drei Freisprüche Berufung eingelegt. Insgesamt seien sieben Strafverfolgungen vor Gericht anhängig.
Alle 24 Männer haben sich laut der norwegischen Organisation bereit erklärt, einen Zivildienst zu leisten. Die Behörden bestünden jedoch darauf, dass diese Option unter dem Kriegsrecht nicht möglich sei.
Kein alternativer Zivildienst in Kriegszeiten trotz verfassungsmässiger Garantien
Nach dem Beginn der erneuten russischen Invasion in der Ukraine im Februar 2022 hat die Ukraine den Kriegszustand ausgerufen. Alle Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren wurden zur allgemeinen Mobilmachung einberufen und durften das Land nicht verlassen. Das ukrainische Verteidigungsministerium besteht darauf, dass selbst der begrenzte Ersatzdienst, der in Friedenszeiten erlaubt ist, in Kriegszeiten nicht erlaubt ist.
Artikel 35 der ukrainischen Verfassung enthält die Bestimmung: "Wenn die die Erfüllung der Wehrpflicht den religiösen Überzeugungen eines Bürgers widerspricht, wird die Erfüllung dieser Pflicht durch einen alternativen (nicht-militärischen) Dienst ersetzt."
Ausführliche Informationen (auf Englisch) bei Forum 18:
https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2836