Kirchliche Schulen, Krankenhäuser, Altenheime und andere Sozialeinrichtungen in der Tschechischen Republik brauchen auch künftig eine Genehmigung des Kultusministeriums. Das tschechische Verfassungsgericht in Brünn erklärte ein entsprechendes Kirchengesetz aus dem Jahr 2005 für verfassungsgemäss. Das umstrittene Gesetz, welches eine Parlamentsmehrheit aus Sozialdemokraten und Kommunisten verabschiedet hatte, regelt die Registrierung von Religionsgemeinschaften und ihrer Organisationen.
Eine Verfassungsklage von 25 überwiegend christdemokratische und konservative Abgeordnete und Senatoren blieb damit erfolglos. Sie waren der Ansicht, die Regelung schränke die Unabhängigkeit der Kirche zu stark ein. Auch die römisch-katholische Tschechische Bischofskonferenz und der elf nicht-katholische Mitgliedskirchen umfassende Ökumenische Rat der Kirchen der Tschechischen Republik (ÖRK ČR) sprachen sich gegen das Gesetz aus, da es die Kirchen unter "Vormundschaft des Staates" stelle.