Bereits 2004 hatten die Siebenten-Tags-Adventisten in Lettland und die dortige Regierung eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der die protestantische Freikirche die staatliche Anerkennung als eigene Rechtsperson erlangt. Mit dem Staatsvertrag, der erst in diesem Jahr vom Parlament, der Seimas, durch eine Gesetzesänderung ratifiziert wurde, werden die Eigenständigkeit und freie Religionsausübung der Freikirche garantiert sowie deren Sozialarbeit geregelt.
Laut dem Präsidenten der Adventisten in Lettland, Pastor Viesturs Rekis, beinhalte das neue Gesetz ein Reihe von Rechten für die jetzt staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft. Dazu gehörten die freie Regelung innerkirchlicher Angelegenheiten, Druck und Verbreitung von Literatur, Durchführung von Evangelisationen auch mit Personen aus dem Ausland sowie die staatliche Anerkennung der von adventistischen Pastoren vorgenommenen Trauungen. Geistliche der Freikirche dürfen als Seelsorger in Krankenhäusern, Gefängnissen und beim Militär tätig werden. Die Freikirche habe das Recht, ihre Pastoren selbst auszubilden und an öffentlichen Schulen Religionsunterricht zu erteilen. Das Seelsorgegeheimnis der Geistlichen werde ausdrücklich gewahrt. Sollte ein Adventist aufgrund seines Glaubens, etwa am Arbeitsplatz oder bei Behörden, auf Probleme stossen, könne er staatlichen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.
In Lettland sind die Evangelisch-Lutherische, römisch-katholische und Russisch- Orthodoxe Kirche sowie die Altgläubigen, Methodisten, Baptisten, Siebenten-Tags-Adventisten und die jüdische Glaubensgemeinschaft staatlich anerkannt. Von den 2,3 Millionen Einwohnern sind 500.000 katholisch, 450.000 lutherisch und 350.000 orthodox. Im Land leben rund 4.000 erwachsen getaufte Siebenten-Tags-Adventisten in 52 Gemeinden. Die dortige Freikirche gründete ihre erste Gemeinde 1896 in Riga.