«Evangelikal» keine Selbstbezeichnung für evangelische Freikirchen

Berlin/Deutschland | 23.01.2009 | APD | Ökumene

Der Vorstand der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) in Deutschland ist besorgt, dass Asylbewerber aus islamischen Ländern, die Christen geworden sind, von deutschen Gerichten einer Glaubensprüfung unterzogen werden. Für völlig inakzeptabel hielten es die Freikirchen, wenn solchen Christen empfohlen werde, ihren Glauben für sich zu behalten, um einer möglichen Bedrohung im Heimatland zu entgehen. Das Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichtes zum Fall eines iranischen Flüchtlings vom November 2008 werde dagegen ausdrücklich begrüsst, betonte die Vorsitzende der VEF, die Bischöfin der Evangelisch-methodistischen Kirche, Rosemarie Wenner, während einer VEF-Vorstands-Sitzung im Zentrum des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Wustermark-Elstal. Das Urteil, in dem das Verwaltungsgericht eine Abschiebung verhinderte und keine Geheimhaltung des Glaubens erwartet, wurde erst jetzt bekannt.

Aufgrund aktueller Diskussionen in den Medien beschäftigte sich der Vorstand auch mit der Frage, ob sich seine Mitgliedskirchen und -bünde als "evangelikal" bezeichneten. Da dieser Begriff unterschiedlich definiert und eingesetzt werde, könne er laut Bischöfin Wenner nicht pauschal als Selbstbezeichnung für die VEF-Mitglieder gebraucht werden. Weiteres Nachdenken zur eigenen Positionsbestimmung und einer klareren Kommunikation in die Öffentlichkeit hinein sei notwendig.

Zur VEF gehören derzeit 14 Mitglieds- und Gastkirchen, die nach eigenen Angaben in Deutschland insgesamt etwa 275.000 Mitglieder haben, mit ihren Gottesdiensten und Versammlungen aber rund eine Million Menschen kontinuierlich erreichen.

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