In der Schweiz besteht seit 1973 eine Vereinbarung zwischen den drei Landeskirchen (Reformierte, Römisch-katholische und Christkatholische Kirche) und der Evangelisch-methodistischen Kirche über die volle Anerkennung der Taufe. Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK CH) hat an ihrer Plenarversammlung am 21. Oktober in Chur beschlossen, eine Arbeitsgruppe mit der Prüfung zu beauftragen, ob diese Taufanerkennung zukünftig auf weitere Mitgliedskirchen der AGCK CH ausgeweitet werden kann.
Ein Gutachten des emeritierten christkatholischen Professors Urs von Arx über den heutigen Stand der Taufanerkennung unter den 10 AGCK-Mitgliedskirchen dient der Arbeitsgruppe als Grundlage. Das Gutachten zeige, dass "Interesse an einem neuen Gesprächsprozess in der AGCK zur Frage der gegenseitigen Taufanerkennung besteht" und daher eine Überarbeitung der Vereinbarung von 1973 sinnvoll sei.
Ziel dieser Überarbeitung sei die Ausweitung der gegenseitigen Tauferkennung "auf möglichst viele Mitgliedskirchen". Zudem solle ein Begleitheft mit "theologischen und pastoralen Erwägungen" erarbeitet werden, um die Arbeit in den Kirchengemeinden zu vertiefen. Abklärungen hätten ergeben, dass eine solche Erklärung "eine solide theologisch-pastorale Basis" brauche, betonte der amtierende Präsident der Arbeitsgemeinschaft, der katholische Churer Diözesanbischof Vitus Huonder.
Eine ähnliche Vereinbarung der christlichen Kirchen in Deutschland, die sogenannte "Magdeburger Erklärung", aus dem Jahr 2007 könnte als Modell dienen, so die Arbeitsgemeinschaft. Darin hatten die folgenden elf Kirchen die wechselseitige Anerkennung der Taufe vereinbart: Römisch-katholische Kirche, Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Orthodoxe Kirche in Deutschland, Evangelisch-methodistische Kirche, Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland, Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland, Äthiopisch-Orthodoxe Kirche, Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen, Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine und die Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland.
Allerdings hatten sich die aus der täuferischen Tradition stammenden Freikirchen (Arbeitsgemeinschaft der mennonitischen Gemeinden in Deutschland, Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden/Baptisten, Bund Freier evangelischer Gemeinden, Mühlheimer Verband und Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten), die Kirchen der ostkirchlich-orientalischen Tradition (Koptisch-Orthodoxe Kirche und Syrisch-Orthodoxe Kirche) und Kirchen, die die Taufe nicht praktizieren (Heilsarmee und Quäker) nicht an der "Magdeburger Erklärung" beteiligt. Die täuferischen Traditionen sehen die Taufe von Unmündigen (Säuglingstaufe) nicht als Taufe im Sinne des Neuen Testaments und lehnen sie deshalb als "unbiblisch" ab.
Nach Ansicht des Gutachters Von Arx ist zu erwarten, dass eine Einigung unter jenen Kirchen in der Schweiz relativ leicht zustande kommt, deren Entsprechungen in Deutschland die "Magdeburger Erklärung" zur wechselseitigen Taufanerkennung unterschrieben haben.