Die italienische Regierung plant die Anerkennung von sechs weiteren Religionsgemeinschaften. Wie die Nachrichtenagentur KNA berichtet, handele es sich dabei um die orthodoxen Kirchen, die apostolischen Christen, die Zeugen Jehovas, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) sowie um die Verbände der Buddhisten und Hindus. Eine Einigung mit Muslimen bezüglich einer Anerkennung sei hingegen nicht erzielt worden. Die Muslime bilden in Italien die zweitgrösste religiöse Minderheit.
Nach der Sommerpause werde das italienische Parlament über Staatsverträge mit diesen Religionsgemeinschaften abstimmen, berichtete die Tageszeitung "Corriere della Sera". Über die Vereinbarungen mit dem Staat werden die Glaubensgemeinschaften an den freiwilligen Religionssteuern beteiligt.
Italiener können in der Steuererklärung wählen, ob sie 8 Promille (die so genannten "Otto per mille") der Lohn- oder Einkommensteuer der römisch-katholischen Kirche, kulturellen und humanitären Zwecken oder anderen Glaubensgemeinschaften zukommen lassen. Entsprechende Staatsverträge wurden in der Vergangenheit mit der Jüdischen Gemeinschaft, den Waldensern, der pfingstlerische Gemeinde Gottes (Assemblee di Dio), der Evangelisch-lutherischen Kirche und der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten vereinbart.
Der Präsident der islamischen Gemeinschaft Coreis, Yahya Pallavicini, forderte, auch moderate Muslime rechtlich anzuerkennen. Für den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Regierungspartei "Volk der Freiheit", Maurizio Lupi, steht einem solchen Schritt die Zersplitterung des Islams in Italien entgegen.
Zudem würden in einigen Moscheen fundamentalistische Ideen verbreitet. Mit zwei Prozent der Bevölkerung in Italien bilden Muslime die grösste religiöse Minderheit nach der vor allem durch Einwanderung aus Rumänien angewachsenen Gruppe der orthodoxen Christen.
Die römisch-katholische Kirche besitzt Rechtspersönlichkeit nach öffentlichem Recht und ist den auswärtigen Staaten gleichgestellt, die in der italienischen Rechtsordnung Subjekte des öffentlichen Rechts sind. Zur zweiten Stufe gehören die Körperschaften der Waldenser, der Juden, der Lutheraner, der Baptisten, Pfingstler und Adventisten, die Vereinbarungen mit dem italienischen Staat geschlossen haben. Sie sind staatlicherseits anerkannte Vereine.