Pastor Günther Maurer © Foto: Eli Diez-Prida

Datenschutzreglement für Deutschschweizer Adventisten

Zürich/Schweiz | 01.08.2011 | APD | Schweiz

Eine Arbeitsgruppe der Deutschschweizer Adventisten hat ein Datenschutzreglement erarbeitet, das in der zweiten Jahreshälfte 2011 in den Kirchgemeinden der Deutschschweiz eingeführt werden soll, teilte die Kommunikationsabteilung der Freikirche mit. Im Jahr 2009 hätte die Delegiertenversammlung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Deutschschweiz ihre Kirchenleitung zur Schaffung eines Datenschutzreglements beauftragt.

„Dieses Reglement bezweckt die Verhinderung des Missbrauchs von Personendaten, die im Rahmen der Tätigkeit für die Ortsgemeinden bearbeitet werden und damit den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte der betroffenen Personen“, heisst es im ersten Paragraphen des Datenschutzreglements.

„In unseren Ortsgemeinden arbeiten alle, ausser den vollamtlichen Pastoren, freiwillig und ehrenamtlich“, sagte Günther Maurer, Präsident der Deutschschweizer Adventisten. „Der Schutz der Personendaten ist uns ein wichtiges Anliegen. Er soll auch in den Gemeindesekretariaten, die von Freiwilligen geführt werden, professionell gewährt sein“, so Maurer. „Wir werden deshalb an einer Schulung im Herbst alle ehrenamtlichen Gemeindebeamten in die Handhabung des Reglements und dessen Anhänge einführen, als auch in die Anwendung der Formulare für dessen Umsetzung.“

Die Siebenten-Tags-Adventisten sind eine evangelische Freikirche mit weltweit 17 Millionen Gläubigen, die aus der Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts hervorging. In der Deutschschweiz und im Fürstentum Liechtenstein leben 2.436 erwachsene Mitglieder, in 28 Gemeinden und drei Gruppen. Die erste adventistische Kirchgemeinde wurde 1867 im jurassischen Tramelan gegründet. Seit 1901 bilden die Gemeinden des deutschsprachigen Landesteils die "Deutschschweizerische Vereinigung" (DSV), mit Sitz in Zürich.

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