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HEKS fordert: Keine weiteren Leerläufe in der Asylpolitik

Zürich/Schweiz | 29.11.2012 | APD | Schweiz

Im Hinblick auf die am 3. Dezember beginnende Debatte des Nationalrats über weitere Revisionen im Asylgesetz fordert HEKS, das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz, keine weiteren Verschärfungen. Diese lösten keine der anstehenden Probleme, so das Hilfswerk in einer Medienmitteilung, sondern erschwerten vielmehr die Integration von Flüchtlingen und tangierten die Menschenwürde von Asylsuchenden.

Nein zum Nothilferegime
Da ein Asylverfahren mehrere Jahre dauern könne, sei es laut HEKS weder zumutbar noch menschenunwürdig, während der Verfahrensdauer nur von Nothilfe zu leben.

Schutz des Familienlebens
In der Schweiz müssten bereits jetzt vorläufig Aufgenommene wirtschaftlich unabhängig sein und für ihre Familie in der Schweiz selber sorgen können. Die bestehende gesetzliche Wartefrist von drei auf fünf Jahren zu verlängern, wirke sich laut HEKS negativ auf die Integration der Betroffenen aus. Vorläufig Aufgenommene seien in der Regel Bürgerkriegsflüchtlinge, die während Jahren nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Kinder wären durch die Ausweitung der Wartefrist noch länger von ihren Eltern getrennt und könnten sich noch später in der Schweiz integrieren.

Schnelle Integration von Flüchtlingen
Die Verdoppelung der Frist für eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) für anerkannte Flüchtlinge von heute fünf auf zehn Jahre lasse sich laut HEKS nicht mit den Zielen der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbaren, die für die Schweiz verbindlich sei. Bei einem anerkannten Flüchtling sei davon auszugehen, dass er hier bleiben werde. Eine verlängerte Wartefrist erschwere seine rasche Integration.

Keine Automatische Wegweisung – Einzelfallprüfung soll möglich bleiben
Der Nationalrat werde auch darüber befinden, ob in Zukunft Wegweisungen in EU- und EFTA-Länder sowie als sicher beurteilte Drittstaaten automatisch vollzogen werden könnten. Der Ständerat habe bezüglich Wegweisungen eine Differenz zum Nationalrat, weil er an Einzelfallprüfungen festhalten wolle, was auch der Ansicht des HEKS entspreche. Dies sei für besonders verletzliche Personen wie Schwerkranke, schwangere Frauen, Mütter mit Kindern oder an Fälle, bei denen durch die strikte Anwendung der Dublin-Verordnung Familienmitglieder getrennt würden, wichtig.

HEKS, das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz, leistet humanitäre Hilfe, bekämpft die Ursachen der Armut und ermöglicht Menschen den Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen wie Wasser, Nahrung und Bildung. HEKS wehrt sich gegen Ausbeutung und hilft Unterdrückten, sich zu organisieren und ihre Rechte einzufordern. Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben in Würde für alle Menschen – unabhängig von ihrer Ethnie oder Religion. In seinen Projektländern arbeitet HEKS mit lokalen Partnerorganisationen zusammen. In der Schweiz setzt sich HEKS anwaltschaftlich für Asylsuchende ein und ist in verschiedenen Integrationsprojekten für MigrantInnen und sozial benachteiligte SchweizerInnen aktiv.
Spendenkonto: PC 80-1115-1

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