Kriegsdienstverweigerer in Europa verfolgt und schikaniert

Bonn/Deutschland | 10.05.2013 | APD | Menschenrechte

Zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung (KDV) am 15. Mai weist die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) in Bonn darauf hin, dass in Deutschland auch nach Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf KDV aus Gewissensgründen gültig ist. So seien im letzten Jahr 346 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt worden, darunter 316 Soldatinnen und Soldaten, 28 Reservisten und zwei Ungediente. Im Februar 2012 habe das Bundesverwaltungsgericht erstmals Soldaten im Sanitätsdienst Recht gegeben, die einen Antrag auf KDV stellen wollten.

Einem KDV-Antrag eines Soldaten oder einer Soldatin gehe in der Regel eine intensive Phase persönlicher Klärung voraus, teilte der EAK-Bundesvorsitzende Christoph Münchow mit. Manche von ihnen suchten in dieser Zeit das Gespräch mit der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden, um einen kundigen Gesprächspartner zu finden und sich über die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kompetent beraten zu lassen. Es sei deshalb notwendig, „dass ein gutes und solides Beraternetz für Soldatinnen und Soldaten besteht, die aus Gewissensgründen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Die Antragsverfahren sind aufwendig und häufig mit finanziellen Forderungen an die Verweigernden verbunden. Es ist daher gut, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die Beratung und Begleitung unterstützt.“

Auf dem Hintergrund positiver Erfahrungen, die Deutschland mit dem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung gemacht habe, erwarte die EAK, dass die Bundesregierung in ihrem internationalen Engagement nachdrücklich darauf hinwirke, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung freiheitlich und demokratisch geregelt und praktiziert werde, erklärte Münchow. In vielen Ländern gebe es kein Grundrecht auf KDV wie in Deutschland. Im Bereich der nationalen Rechtspraxis blieben Kriegsdienstverweigerer vielfach massiven Einschüchterungen ausgesetzt, obwohl die völkerrechtliche Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht Fortschritte mache.

Europarats-Mitgliedsstaaten verfolgen Kriegsdienstverweigerer
Pfarrer Friedhelm Schneider, EAK-Mitglied und Vorsitzender des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), beobachte mit grosser Sorge „die geradezu zwanghafte Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern durch die griechischen Militärbehörden“, die teils über mehr als zehn Jahre hinweg an Mehrfacheinberufungen und sich steigernden Doppelbestrafungen festhielten. Die menschenrechtswidrigen Repressionen gegen Kriegsdienstverweigerer, die das EU-Mitglied Griechenland systematisch vornehme, beschädigten nachdrücklich die Glaubwürdigkeit der EU-Menschenrechtspolitik. Sie stünden in krassem Gegensatz zum Anspruch, der sich mit der Verleihung des Friedensnobelpreises an die EU verbinde. Auch im Bereich der Europarats-Mitgliedsstaaten sei als Skandal festzuhalten, dass Länder, wie die Türkei und Armenien, ohne Sanktionen Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes missachteten sowie Kriegsdienstverweigerer verfolgten und schikanierten, betonte Schneider. In Deutschland bleibe zudem weithin unbeachtet, dass auf den deutschen Militärstützpunkten der amerikanischen Streitkräfte das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen faktisch nicht gewährleistet sei.

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) ist innerhalb der „Konferenz für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ der Dachverband für diejenigen, die in den evangelischen Landes- und Freikirchen für Fragen der Kriegsdienstverweigerung (KDV) und Friedensarbeit zuständig sind. Bundesvorsitzender der EAK ist Oberlandeskirchenrat i.R. Dr. Christoph Münchow. Die EAK ist Teil der Friedensarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland und beschäftigt sich mit Fragen der Friedenstheologie, Friedensethik, Friedens- und Gewissensbildung und Friedenspolitik. Weitere Informationen im Internet unter www.eak-online.de.

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