Laut einer Medienmitteilung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK CH) vom 28. Oktober wurde Harald Rein, christkatholischer Bischof der Schweiz und Präsident der Präsident der AGCK CH, am 21. Oktober in der Kapelle St. Matthew, Westminster Abbey in London von Lordbischof Dr. Robert Innes zum ehrenamtlichen Assistenzbischof der Anglikanischen Kirche für die Diözese von Gibraltar in Europa ernannt.
Damit erhalten die zehn anglikanischen Kirchgemeinden in der Schweiz die Erlaubnis, Bischof Rein direkt für bischöfliche Amtshandlungen wie Firmungen einzuladen.
Nach Angaben der Mitteilung sei die Ernennung und Einsetzung von Bischof Rein als „Honorary Assistant Bishop für die Diözese Gibraltar der Kirche von England in Europa“ einerseits eine Frucht der bestehenden Kirchengemeinschaft zwischen den beiden Kirchen als auch Bestandteil eines ökumenischen Einheitsmodells und seiner Umsetzung. Seit 1931 besteht weltweit zwischen den Anglikanischen Kirchen (Anglican Communion) und den altkatholischen Kirchen der Utrechter Union eine „Kirchengemeinschaft“. Damit hätten sich beide Kirchen gegenseitig voll als Kirchen anerkannt, so die Meldung.
Die beiden Kirchen würden auch das traditionell territoriale Gebiet der jeweils anderen Kirche anerkennen. Christkatholiken, die nach England ziehen, würden damit automatisch Mitglieder der Kirche von England. Anglikanische Gläubige, welche in die Schweiz zögen, könnten damit Mitglieder der Christkatholischen Kirche werden. Ebenso könnten Geistliche die Kirche wechseln.
Aus sprachlichen und kulturellen Gründen gäbe es aber in Kontinentaleuropa das Problem der sogenannten "overlapped iurisdictions": Die Migration habe in Europa dazu geführt, dass sich die Gebiete der altkatholischen Bistümer und die anglikanische Diözese von Gibraltar überschneiden würden weshalb es an vielen Orten Kirchgemeinden beider Kirchen gebe.
Keine Bischöfe einfliegen
Anlässlich der Lambeth-Konferenz 1988, der alle zehn Jahre stattfindenden Vollversammlung aller anglikanischen Bischöfe, sei beschlossen worden, dass Kirchen, die miteinander in Kirchengemeinschaft stünden und sich durch Migration überlappten, Wege zu einer strukturellen Einheit finden sollten. Da dies auch dem altkatholischen Einheitsverständnis entspreche, werde seit 20 Jahren auf verschiedenen Ebenen an der Umsetzung gearbeitet, so die AGCK-Mitteilung.
Eine Folge davon sei, dass die Kirchgemeinden gebeten würden, für bischöfliche Handlungen am Ort den jeweiligen Ortsbischof zu bitten und keinen von auswärts einzufliegen. Anglikanische und altkatholische Bischöfe würden sich gegenseitig helfen und vertreten.