Die Schweiz wurde am 28. Oktober von der UNO-Generalversammlung in New York in den UNO-Menschenrechtsrat gewählt. Sie wird ab Jahresbeginn 2016 erneut für drei Jahre Mitglied im wichtigsten UNO-Gremium im Bereich der Menschenrechte sein.
Förderung und Schutz der Menschenrechte für alle Menschen überall auf der Welt sei nicht bloss ein Ziel, das angestrebt werde, sondern eine Verpflichtung und eine Priorität der Schweizerischen Aussenpolitik, heisst es in der Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA zur Entscheidung des UNO-Generalversammlung.
Schweiz ist Gaststaat des UNO-Menschenrechtsrats
Als Gaststaat des UNO-Menschenrechtsrates, der Vertragsorgane der UNO-Menschenrechtsübereinkommen und des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte sowie als Sitz zahlreicher Nichtregierungsorganisationen und Bildungseinrichtungen mit internationaler Ausstrahlung habe die Schweiz eine besondere Verantwortung und ein besonderes Interesse daran, Mitglied im wichtigsten intergouvernementalen UNO-Gremium im Bereich der Menschenrechte zu sein, so das EDA.
Ziele der Schweiz: Abschaffung der Todesstrafe und Durchsetzung des Folterverbots
„Die Schweiz wird sich als Mitglied des Menschenrechtsrates besonders für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe, die Durchsetzung des Folterverbots, die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Respektierung der Menschenrechte im Kontext friedlicher Proteste, die Förderung der Rechte der Frauen und Kinder sowie die Stärkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen engagieren“, schreibt das EDA. In diesen und anderen Bereichen bemühe sich die Schweiz, Lücken im Völkerrecht zu schliessen und die Durchsetzung bestehender internationaler Standards zu stärken.
Durch Dialog und Kooperation Brücken bauen
Die Schweiz werde laut Aussendepartement auf Dialog und Kooperation mit Partnern aus allen Weltregionen setzen und dabei ihre Rolle als Brückenbauerin wahrnehmen. Sie wolle sich für einen glaubwürdigen, gut funktionierenden und handlungsfähigen Menschenrechtsrat engagieren, der zeitgerecht und angemessen auf besorgniserregende Menschenrechtssituationen reagiere und durch seine Aktivitäten zur Prävention von Konflikten beitragen könne. Zudem bemühe sich die Schweiz auch um eine Stärkung des ganzen UNO-Menschenrechtssystems.
Führende Rolle der Schweiz bei der Schaffung des Menschenrechtsrates
Die Schweiz hatte bei der Schaffung des Menschenrechtsrates, der 2006 die Menschenrechtskommission ablöste, eine führende Rolle inne. Sie war von 2006 bis 2009 und von 2010 bis 2013 bereits zweimal Mitglied dieses Gremiums. Die Schweiz war auch in den letzten beiden Jahren sehr aktiv im Menschenrechtsrat, konnte aber als Beobachterstaat nicht an den Abstimmungen teilnehmen. Ab Januar 2016 bis Ende 2018 wird sie nun ihre dritte Mitgliedschaft ausüben.