Dr. Harald Mueller, Richter am Amtsgericht Hannover, und Rechtsanwalt Michael Hess, Nürnberg, gaben auf dem Kongress „Christenverfolgung heute“ in Schwäbisch Gmünd Einblicke in die Grundsätze des deutschen Asyl- und Flüchtlingsrechts. Die Juristen stellten auch konkrete Möglichkeiten für ehrenamtliche Helfer vor, Flüchtlinge juristisch zu unterstützen.
„Wenn man etwas beantragt bei Behörden, dann ist das nicht immer das Angenehmste“, so Mueller. „Um wieviel schwieriger ist das für Leute, die hierher kommen und unsere Sprache nicht sprechen.“ Grundsätzlich sei es Aufgabe eines Rechtsanwalts, Flüchtlinge juristisch zu begleiten, sagte Hess. Ehrenamtliche Helfer könnten hier als Vermittler auftreten zwischen Schutzsuchenden auf der einen und Rechtsanwälten und Behörden auf der anderen Seite. Sie könnten Verständnis wecken für den „sehr verrechtlichten Rahmen“ in der Bundesrepublik.
In laufenden Asylverfahren sollten ehrenamtliche Helfer weiter darauf hinwirken, dass Flüchtlinge ihre Lebensgeschichte im Rahmen ihrer Anhörung im Detail vortragen, wobei Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden sei. Nur so könnten sich die Entscheider ein ganzheitliches Bild machen. Harald Mueller und Michael Hess machten durch verfahrenstechnische und beispielhafte Ausführungen deutlich, dass die Begleitung von Flüchtlingen bei Behördengängen durch ehrenamtliche Helfer in vielerlei Hinsicht eine grosse Unterstützung sein kann.