Der Bundesrat hat am 29. Juni die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution beschlossen. Diese soll die Menschenrechte in der Schweiz weiter stärken, die Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen im Menschenrechtsbereich unterstützen und den Austausch zwischen den relevanten Akteuren fördern. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurden beauftragt, dem Bundesrat bis Ende Juni 2017 eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten.
„Die Grund- und Menschenrechte stehen traditionell im Zentrum der Werte der Schweiz“, heisst es in der Medienmitteilung des Bundes. Die Menschenrechte spielten für staatliches Handelns aber auch in anderen Bereichen der Gesellschaft, wie in der Wirtschaft, eine zunehmend wichtige Rolle. Die wachsende Komplexität menschenrechtlicher Fragestellungen erfordere es, problematische menschenrechtliche Entwicklungen, die für die Behörden als auch den Alltag der Menschen von Bedeutung seien, frühzeitig zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Dies setze aber fundiertes Wissen, wissenschaftliche Methodik und praktische Erfahrung voraus, so die Mitteilung.
Menschenrechtsinstitution im Sinne des Pilotprojektes weiterführen
Das als fünfjähriges Pilotprojekt konzipiertes Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), ein Netzwerk verschiedener Universitäten und weiterer Stellen, hat seine Tätigkeit 2011 aufgenommen. Es wurde vom Bund durch den Einkauf von Dienstleistungen wie Expertisen, Studien und Empfehlungen jährlich mit einer Million Franken finanziert. Die zu schaffende, zukünftige nationale Menschenrechtsinstitution soll im Sinne des heutigen Kompetenzzentrums weiterentwickelt und im gleichen Rahmen finanziert werden. Dank einer freien Grundfinanzierung durch den Bund soll sie von sich aus tätig werden und diejenigen Themen behandeln, die sie für die Erfüllung ihres Mandats als relevant erachtet.
NGO-Plattform Menschenrechte begrüsst Schaffung der Menschenrechtsinstitution
Die NGO-Plattform Menschenrechte begrüsst den Entscheid des Bundesrats, den Weg frei zu machen für eine nationale Menschenrechtsinstitution in der Schweiz. Die mehr als 80 Nichtregierungsorganisationen der NGO-Plattform Menschenrechte hätten den Entscheid des Bundesrats mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, eine nationale Menschenrechtsinstitution mit einer gesetzlich garantierten Unabhängigkeit schaffen zu wollen, so die NGO-Plattform in einer Medienmitteilung. Der vom Bundesrat zugestandene Budgetrahmen sei zwar deutlich zu klein, nach 15 Jahren des Wartens überwiege aber die Freude über den Entscheid.
EDA und EJPD erarbeiten Vernehmlassungsvorlage
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende Juni 2017 eine Vernehmlassungsvorlage bezüglich der Menschenrechtsinstitution auszuarbeiten.