Da bis heute keine politische Lösung in Sachen «Konzernverantwortung» zustande gekommen sei, hat der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK beschlossen, die Konzernverantwortungsinitiative zu unterstützen. Der Rat des SEK appelliert an die Rechtskommission des Ständerates, an ihrer Sitzung vom 3. September einem griffigen Gegenentwurf zum Durchbruch zu verhelfen. Nur bei einem Gegenentwurf, der die wichtigsten Forderungen übernimmt, gelingt der Brückenschlag zwischen Parlament und Initianten. Der Ständerat könne mit einem griffigen Gegenentwurf die Blockade lösen, heisst es in der SEK-Medienmitteilung vom 2. September.
Demnach sind Kirchen und kirchliche Hilfswerke die treibende Kraft hinter der Konzernverantwortungsinitiative. Nach Annahme der Initiative haftet ein Konzern mit Sitz in der Schweiz für den Schaden, den eine Tochterfirma im Ausland begangen hat, ausser der Konzern kann aufzeigen, dass er alle nötigen Massnahmen ergriffen hat, um den Schaden zu verhindern.
Nachdem die Politik bis heute noch keine Antwort auf die Initiative gefunden habe und die Lösungsfindung blockiert sei, sage nun auch der Rat des Kirchenbundes Ja zu den Forderungen der Konzernverantwortungsinitiative. «Die Wirtschaft soll dem Menschen dienen. Deshalb wird der Kirchenbund immer seine Stimme erheben, um die Schweiz an ihre Verantwortung für die Menschen im globalen Süden zu erinnern», so Gottfried Locher, Ratspräsident des Kirchenbundes. Die Menschenrechte sind nach der Meinung des Rats nicht verhandelbar.
Appell an den Ständerat: Hauptforderungen müssen in Lösung enthalten sein
Unter anderem auch verschiedene Wirtschaftsverbände vertreten die Haltung, dass es eine politische Antwort auf die Konzernverantwortungsinitiative brauche.
In diesem Sinne appelliere der Rat des SEK an den Ständerat, Farbe für Menschenrechte und Umweltschutz zu bekennen. Die politische Blockade müsse aufgehoben und Hand geboten werden für eine rasche und tragfähige Lösung. Die Dringlichkeit einer massgeblichen Verbesserung der Situation für die betroffenen Menschen sei zu hoch, um einen Stillstand zu riskieren.
Unbestritten sei für den Rat des SEK, dass bei einem möglichen Gegenvorschlag die Hauptforderungen der Initiative erfüllt sein müssten. Im Zentrum stehe dabei die Haftungsfrage, die nicht ausgeklammert werden könne, schreibt die SEK.
Rückzug der Initiative nur bei griffigem Gegenvorschlag möglich
Die Initiantinnen und Initianten haben ihre Bereitschaft kundgetan, die Konzernverantwortungsinitiative zurückzuziehen, sollte sich das Parlament auf einen tragfähigen Gegenvorschlag einigen. Es sei nun an der Rechtskommission des Ständerats, hier die notwendigen Entscheide zu fällen. Für den Rat des Kirchenbundes sei es wichtig, dass eine rasche und rechtlich bindende Lösung gefunden werden könne, die im Interesse der Menschen und der Umwelt stehe.