In der Septembersession berät der Grosse Rat des Kantons Bern einen Vorstoss, der die Kirchensteuer für Unternehmen freiwillig machen will. Als Antwort darauf hat gemäss Livenet, Webportal von Schweizer Christen, die Berner EVP-Fraktion ein Postulat eingereicht, das den Regierungsrat auffordert, das italienische Kirchensteuermodell «otto per mille», eine Mandatssteuer, zu prüfen.
Überholtes Modell
Die EVP könne nachvollziehen, schreibt sie in einer Pressemitteilung, «dass in unserer Gesellschaft, die gerade auch in religiöser Hinsicht immer vielfältiger wird, das Verständnis dafür schwindet, dass nur die drei Landeskirchen von der Unternehmenssteuer profitieren sollen». Denn das Personal in Firmen sei heute in unterschiedlichen Religionsgemeinschaften oder auch gar keiner daheim.
Mandatssteuer «otto per mille
Die EVP greift daher das italienische Modell der Mandatssteuer für Unternehmen, «otto per mille» auf. Laut Wikipedia ist «die Mandatssteuer eine Steuer zugunsten von Religionsgemeinschaften oder sozialen, kulturellen und humanitären Zwecken». Italienische Steuerzahler können selbst bestimmen, welche staatlich anerkannte religiöse Organisation oder welches staatliche Sozialprogramm die obligatorischen 0.8 Prozent («otto per mille») ihrer jährlichen Einkommenssteuer erhalten soll. Dieses Geld kann von den begünstigten Organisationen für religiöse, wohltätige, soziale und karitative Zwecke verwendet werden.
Dem Vernehmen nach hat in Italien zum Beispiel die Waldenserkirche stark von dieser Regelung profitiert. Auch die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten (Chiesa Cristiana Avventista del Settimo Giorno) profitiert nach eigenen Angaben überproportional von der Mandatssteuer zur Durchführung zahlreicher sozialer, humanitärer, kultureller Projekte sowie für Präventions- und Sensibilisierungskampagnen im Bereich Gesundheit und Sucht im In- und Ausland. Die eingehenden Beträge würden aber nicht für religiöse oder kultische Zwecke verwendet, schreibt die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten auf ihrer Informationsseite «8x1000 zur Unterstützung sozialer Projekte».
https://ottopermilleavventisti.it/
Ausweitung der Mandatssteuer auf natürliche Personen möglich
Marc Jost, EVP-Grossrat, hofft bei diesem Vorschlag vor allem auf die Unterstützung der liberalen und sozialen Parteien. Er ergänzt dazu, dass dieses Modell der Mandatssteuer grundsätzlich auch auf natürliche Personen angewendet werden könnte, die keinen Bezug mehr zu einer Kirche haben.
Die Religionsgemeinschaften müssten laut EVP gewisse Minimalstandards erfüllen, um den Genuss von Steuergeldern zu kommen. Eine Grundlage dafür könnte eine Charta der Religionsgemeinschaften sein, wie sie die EVP Schweiz am 22. August vorgestellt hat.
Charta der Religionsgemeinschaften
Die EVP Schweiz hat am 22. August zum internationalen UNO-Gedenktag für die Opfer religiöser Gewalt in Bern eine Charta der Religionsgemeinschaften vorgestellt. Sie wolle damit eine religionspolitische Antwort auf die zunehmende Religionsvielfalt in der Schweiz und ihre Herausforderungen geben, betonte sie an einer Pressekonferenz. Mit der Charta stellt die EVP konkrete Leitsätze für ein friedliches Zusammenleben der Religionsgemeinschaften in der Schweiz zur Diskussion.
Mehr zur Charta der Religionsgemeinschaften:
https://www.apd.media/news/archiv/13317.html