Am 17. April fand im deutschen Bundesministerium des Innern zwischen Vertretern der deutschen Bundesregierung und der Bundesländer sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen und Religionsgemeinschaften ein Gespräch zum künftigen Umgang mit religiösen Zusammenkünften in Zeiten von Corona statt. In diesem Zusammenhang erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, dass er die beabsichtigte Aufhebung des Verbots religiöser Zusammenkünfte in Deutschland begrüsse, wie die EKD-Pressestelle in einer Medienmitteilung schrieb.
Der EKD-Ratsvorsitzende sagte: „Der Schutz des Lebens steht für die Kirchen auch in der Corona-Krise an erster Stelle. Deshalb hatten die Kirchen schon frühzeitig Gottesdienste abgesagt und in das zeitlich beschränkte Verbot von Versammlungen religiöser Gruppen in Gotteshäusern eingewilligt. Gerade in der Kar- und Osterzeit haben viele Gläubige diese notwendige Massnahme als sehr schmerzlich empfunden, auch wenn die Gemeinden mit grosser Kreativität und Engagement andere Wege gefunden haben, die Osterbotschaft zu verbreiten.“
„Umso mehr begrüsse ich“, so Bedford-Strohm, „dass nunmehr einmütig verantwortbare Wege vereinbart wurden, das Feiern von Gottesdiensten stufenweise wieder zu ermöglichen. Der gefundene Konsens, dass Gottesdienste unter Einhaltung hygienischer Regelungen und Mindestabstände, zu denen die EKD bereits konkrete Vorschläge gemacht hat, möglichst bald nach dem 30. April erlaubt sein sollen, ist Ausdruck eines allenthalben besonnenen Umgangs mit dem Grundrecht auf freie Religionsausübung.“
Regional abgestimmte Schutzkonzepte und Regelungen werden von den Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu den neuerlichen Beratungen der deutschen Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten am 30. April weiterentwickelt und finden bei der stufenweisen Wiederaufnahme von Gottesdiensten entsprechend Anwendung. „Auch bei der Wiederaufnahme der Gottesdienste steht für die evangelische Kirche der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken und der Schutz von Gesundheit und Leben im Vordergrund“, so Bedford-Strohm.
Gewährleistung der Seelsorge an Kranken und Sterbenden
Ein weiteres zentrales Anliegen der Kirchen in dem Gespräch war die Gewährleistung der Seelsorge an Kranken und Sterbenden. Auch hier bestand zwischen allen Gesprächsteilnehmern Einigkeit, dass die Kirchen bei der Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe unter Auflagen zur grösstmöglichen Vermeidung von Risiken stärker unterstützt werden. „Die Seelsorgesituation in den Altenheimen und Pflegestationen wird unter Wahrung notwendiger Schutzmassnahmen nunmehr deutlich verbessert werden“, bekräftigte Bedford-Strohm.
Für die EKD hatte an dem Gespräch der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Martin Dutzmann, teilgenommen.
Lockerung des Verbots religiöser Zusammenkünfte in der Schweiz am 8. Juni
An der Medienkonferenz des Bundesrates vom 16. April wurde nur pauschal vom „Versammlungsverbot“ gesprochen, das am 8. Juni gelockert werden soll. Gottesdienste oder religiöse Versammlungen, Religionsgemeinschaften oder Kirchen, wurden dabei nicht explizit erwähnt.
Der Verband „VFG - Freikirchen Schweiz“ plant mit den angeschlossenen Freikirchen ein Schutzkonzept für die lokalen Gemeinden zu erarbeiten, Monitoringmassnahmen vorzuschlagen und eine Strategie zu entwickeln, wie das Gemeindeleben nach dem 8. Juni stufenweise wieder gestartet und gestaltet werden kann.