Kirche ist geöffnet © Foto: anja lehmann / churchphoto.de

Bundesrat erlaubt ab 28. Mai religiöse Veranstaltungen

Bern/Schweiz | 20.05.2020 | APD | Religion + Staat

An der Medienkonferenz vom 20. Mai hat der Bundesrat die Zulassung der Durchführung religiöser Veranstaltungen ab dem 28. Mai kommuniziert. Gleichzeitig hat er ein Rahmenschutzkonzept des Bundesamts für Gesundheit BAG vorgestellt, an dem sich die Schutzkonzepte der Landes- und Freikirchen sowie der anderen Religionsgemeinschaften ausrichten müssen.

Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA ist «überzeugt, dass dank dem Schutzkonzept ein verantwortungsvoller Weg zurück in die Normalität beschritten werden kann und die Wiederaufnahme von Gottesdiensten kein unverhältnismässiges Risiko für die Gesellschaft darstellt».

Es ist nun an allen Kirchgemeinden, ein eigenes Schutzkonzept zu erstellen, das sich am Rahmenschutzkonzept des BAG orientiert und eine Person für jede religiöse Veranstaltung zu bezeichnen, die verantwortlich für die Durchführung der Massnahmen ist bzw. die die Kompetenz hat, diese einzufordern.

Laut dem Rahmenschutzkonzept des BAG besteht keine fixe Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden an einer religiösen Veranstaltung. Pro Person müssen aber als Richtwert 4m2 zur Verfügung stehen. Es dürfen nur gut belüftbare Räume genutzt werden und an den Sitzplätzen sollen Platzmarkierungen bzw. Sitzplatzsperrungen vorgenommen werden. Dann müssen Möglichkeiten der Händedesinfektion an den Ein- und Ausgängen bereitstehen. Der Ein- und Auslass muss kontrolliert und gestaffelt, unter Einhaltung der Abstandsregeln, erfolgen. Damit sollen Menschenansammlungen vor und nach dem Gottesdienst vermieden werden. Die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind mittels Anmeldesystem oder Eingangskontrolle zwingend zur Verfolgung der Infektionsketten aufzunehmen und die Daten sind nach 14 Tagen zu löschen.

Kein Gemeindegesang - kein Chor – kein Abendmahl
Auf Gemeindegesang sei vorerst zu verzichten. Es sollten vorerst die «weiteren epidemiologischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse» dazu abgewartet werden. Auch auf Chöre sei im Moment zu verzichten, heisst es im Rahmenschutzkonzept des BAG.

Auf die Abgabe von Essen oder Trinken im Rahmen des Gottesdienstes soll vorerst vermieden werden. Damit ist keine Abendmahlsfeier möglich und auf Kirchentees oder Potlucks, wie diese in verschiedenen freikirchlichen Kreisen nach dem Gottesdienst üblich sind, ist zu verzichten.

Eine Maskenpflicht wird nicht gefordert, Masken sollen aber auf Wunsch vom Veranstalter ggf. zur Verfügung gestellt werden können.

Sodann wird eine sorgfältige Reinigung aller benutzten Gegenstände, Türklinken, Oberflächen und Treppengeländer sowie der sanitären Anlagen vor und nach der Veranstaltung gefordert.

Besonders gefährdete Personengruppen sind nicht ausgeschlossen
Besonders gefährdete Personengruppen sollen von religiösen Veranstaltungen nicht ausgeschlossen werden, heisst es im Schutzkonzept Die Teilnahme sei für die Risikogruppen eine individuelle Entscheidung. Sie sollen aber ermutigt werden, sich so gut wie möglich vor einer Ansteckung zu schützen und «religiöse Angebote über andere Kanäle in Anspruch zu nehmen».

Das «Rahmenschutzkonzept Wiederaufnahme von Gottesdiensten und religiöser Zusammenkünfte» auf der BAG-Webseite unter «Musterschutzkonzepte»:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html#797337129

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