Am 28. Oktober hat die deutsche Bundesregierung den zweiten Bericht zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit vorgestellt. In einer ersten Reaktion bemerkt Dr. Harald Mueller, Richter am Amtsgericht Hannover und Leiter des Instituts für Religionsfreiheit an der Theologischen Hochschule Friedensau/Deutschland, dass es keinen Grund zur Annahme gebe, „dass eine Bedrohung der Religionsfreiheit hierzulande kein Thema sei.“
Religionsfreiheit in weiten Teilen der Welt massiv eingeschränkt
Der jetzt vorgelegte „2. Bericht der Bundesregierung zur internationalen Lage der Religionsfreiheit“ mache auf dramatische Weise deutlich, dass in weiten Teilen der Welt die Religionsfreiheit massiv eingeschränkt werde. Allerdings würden nicht nur Christinnen und Christen, sondern auch Angehörige anderer Religions-gemeinschaften und Weltanschauungen Opfer von vielfacher Diskriminierung und Verfolgung. Dies sei in der Regel dann zu beobachten, wenn es sich um Minderheiten handelt. Gesetze gegen Blasphemie und Religionswechsel würden eingesetzt, um Meinungsfreiheit zu beschneiden und religiöses Leben zu kontrollieren. Der 212 Seiten umfassende Bericht zeige dies im thematischen Teil anhand von Einzelbeispielen und weise auch auf die starke Bedeutung der sozialen Netzwerke hin. Diese eröffneten einerseits für Viele die Möglichkeit, sich zu religiösen Themen zu engagieren. Andererseits stellten sie eine nahezu schrankenlose Quelle des Hasses und der Verunglimpfung Andersdenkender dar.
Auch in Deutschland gelebte Rücksichtnahme geboten
Der alphabetische Länderteil des Berichts beschreibe die Verletzungen der Religionsfreiheit in einer Vielzahl von Staaten, die zumeist ausserhalb Europas liegen. Dies solle, so Dr. Mueller, nicht zu der Annahme führen, dass eine Bedrohung der Religionsfreiheit hierzulande kein Thema sei. Auch in Deutschland gelte es, die Existenz von religiösen und weltanschaulichen Minderheiten wahrzunehmen und sensibel mit ihren Anliegen umzugehen. Dazu gehöre eine im Alltag gelebte Rücksichtnahme auf Gebräuche, Feiertage und Verhaltensweisen, auch wenn diese nicht denen der Mehrheitsgesellschaft entsprächen.
International Religious Liberty Association (IRLA)
Bei einem kürzlich am Sitz der Weltkirchenleitung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Silver Spring, Maryland/USA abgehaltenen Treffen erklärte Helio Carnassale, Direktor für öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit der Adventisten in Südamerika: „Ohne Religionsfreiheit hören andere Freiheiten auf, zu existieren, einschliesslich der Ausübung und des Vorrechts, seinen Glauben anderen mitzuteilen.“ Bereits 1893, nur 30 Jahre nach ihrer Gründung, habe die Freikirche begonnen, dieses Recht zu verteidigen, indem sie die International Religious Liberty Association (IRLA) gründete. IRLA sei die älteste Organisation der Welt, die sich für die Verteidigung der Religionsfreiheit aller Menschen einsetze. Organisationen und Einzelpersonen kämpften heute jedoch täglich für diese Sache. Um ihnen eine Stimme zu geben, verfüge die Freikirche über Einrichtungen, die sich der Gewährleistung der Religionsfreiheit für alle Menschen widme.
Deutsche Vereinigung für Religionsfreiheit e.V. (DVR)
Die DVR ist ein Zweig der Internationalen Vereinigung zur Verteidigung und Förderung der Religionsfreiheit (IRLA), die 1946 von dem Arzt Dr. Jean Nussbaum in Paris gegründet wurde und heute ihren Sitz in Bern hat. Ziel der Vereinigung ist die Förderung und Wahrung der Grundsätze der Religionsfreiheit, die wissenschaftliche Erforschung der Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Förderung der allgemeinen Toleranz durch Wahrung der Rechte des Einzelnen, seinen Glauben und seine Überzeugung öffentlich oder privat zu vertreten.
Institut für Religionsfreiheit (An-Institut)
Das Institut für Religionsfreiheit ist eine Einrichtung der Deutschen Vereinigung für Religionsfreiheit e.V. an der von der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten unterhaltenen Theologischen Hochschule Friedensau. Zielsetzung ist es, nationale und internationale Fragen der Religionsfreiheit sowie der Beziehung Kirche – Staat aus juristischer, theologischer und historischer Sicht wissenschaftlich zu behandeln. Es sollen Ergebnisse und Antworten verfügbar gemacht werden, die besonders die Anliegen von Freikirchen und religiösen Minderheiten berücksichtigen. Es gilt, die Art der Gewährleistung von Religionsfreiheit zu beobachten und Verstösse gegebenenfalls zu dokumentieren.
Das Institut bietet an, Forschungsaufträge zu vergeben und zu begleiten sowie gutachterliche Stellungnahmen zu aktuellen Themen der Religions- und Gewissensfreiheit unter Berücksichtigung religionsrechtlicher und/oder staatskirchenrechtlicher Gesichtspunkte abzugeben. Auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit kann das Institut tätig werden.
Zur Webseite der DVR: http://dv-religionsfreiheit.org/home.