AGCK.CH-Vizepräsident Pfarrer Pierre-Yves Maillard (links) übergibt Andreas Grossglauser die Urkunde. © Foto: Christoph Knoch

Die Neuapostolische Kirche wird Mitglied der AGCK Schweiz

Bern/Schweiz | 16.06.2022 | APD | Ökumene

An der Plenarversammlung vom 15. Juni 2022 haben die Delegierten der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK.CH) einstimmig die Neuapostolische Kirche Schweiz (NAK) als Mitglied aufgenommen. Sie folgen somit der Empfehlung des Präsidiums (Exekutivorgans) der AGCK.CH. Die Aufnahme als Mitglied stellt den letzten Schritt eines Annäherungsprozesses dar, welcher vor 20 Jahren begonnen hatte.

«Mit grosser Freude haben die Vertreter der Neuapostolischen Kirche Schweiz von der Aufnahme als Mitglied in die AGCK.CH Kenntnis genommen», heisst es in der AGCK-Mitteilung. Bereits seit 2014 hat die NAK im Gaststatus in der Plenarversammlung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz beratend mitgewirkt. Der Gaststatus wurde bei der letzten Revision der Statuten der AGCK.CH (2021) gestrichen. Neu hat die AGCK.CH Mitglieder und Beobachter. In dieser Zeit im Gaststatus wurden die Kontakte der NAK zu den weiteren Mitgliedskirchen vertieft. «Die Mitgliedschaft ist ein bedeutsamer Schritt für die weitere gemeinsame Arbeit im ökumenischen Miteinander der christlichen Kirchen in der Schweiz, mit Signalwirkung auch auf die angrenzenden Länder Österreich und Deutschland», so die AGCK.CH.

Geschichtlicher Werdegang
Zwischen 2002 und 2007 diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der Neuapostolischen Kirche Schweiz (NAK) und der AGCK Schweiz über Theologie- und Glaubensfragen. Darüber hinaus wurde 2007 eine ordentliche, paritätisch dotierte Gesprächskommission AGCK.CH – NAK Schweiz gegründet, um den Dialog auf Augenhöhe weiterzuführen. Die Gesprächskommission verfasste 2019 einen Abschlussbericht und stellte damals bereits fest, dass einer Vollmitgliedschaft der NAK bei der AGCK.CH nichts im Wege stehe.

Laut AGCK.CH ist die ökumenische Öffnung der Neuapostolischen Kirche nachhaltig unterstützt worden durch die Herausgabe ihres Katechismus im Dezember 2012. Das dort beschriebene Kirchenverständnis mache deutlich, dass sich auch die Neuapostolische Kirche den Glaubensbekenntnissen der alten Kirche verpflichtet fühlt, also insbesondere dem Apostolikum und dem Glaubensbekenntnis von Nicäa-Konstantinopel. In den letzten Jahren habe sich die Kirche auch in anderen Ländern ökumenischen Gremien angenähert, so in Österreich und Deutschland.

2016 stellte die Neuapostolische Kirche Schweiz den Antrag auf Erweiterung der Taufanerkennung auch auf ihre Taufe. Dem Antrag wurde stattgegeben: am 8. Juli 2021 hat Bezirksapostel Jürg Zbinden die Erklärung von Riva San Vitale von 2014 zur gegenseitigen Taufanerkennung mit den sechs Erstunterschreibenden (Schweizer Bischofskonferenz, Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, Evangelisch-methodistische Kirche in der Schweiz, Christkatholische Kirche der Schweiz, Anglikanische Kirche in der Schweiz und Bund Evangelisch-lutherischer Kirchen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein) in Bern unterzeichnet.

Webseite der NAK Schweiz: https://nak.ch/

Der Dialog mit der Neuapostolischen Kirche in der Schweiz: https://agck.ch/gespraechskommission/

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