Valery und Nataliya Kriger vor dem Regionalgericht in Birobidschan/Russland. © Foto: JW / Forum 18

Russland: Acht Jehovas Zeugen zu langjährigen Gefängnisstrafen für gemeinsames Bibellesen und Beten verurteilt

Oslo/Norwegen | 26.01.2023 | APD | Religionsfreiheit

Wie die christliche Menschenrechtsorganisation «Forum 18» aus Norwegen berichtete, wurden acht von neun Jehovas Zeugen, in zwei Prozessen im Fernen Osten Russlands im Dezember 2022 wegen Extremismus zu Haftstrafen von sechs bis sieben Jahren verurteilt. Die Zahl der Verurteilungen sei seit Beginn der strafrechtlichen Verfolgung im Jahr 2018 jedes Jahr gestiegen, als Folge des landesweiten Verbots der Aktivitäten der Jehovas Zeugen, berichtet Forum 18.

Ein Beamter der Staatsanwaltschaft der Region Amur rechtfertigte die Inhaftierungen: «Jede missionarische Tätigkeit von Mitgliedern einer religiösen Organisation, die von einem Gericht wegen wiederholter Verstösse gegen das Gesetz zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten aufgelöst wurde, sind illegaler Natur und unterliegen der gesetzlich festgelegten Haftung.» Die neun Männer waren Teil von 124 Jehovas Zeugen, die in Russland im Jahr 2022 strafrechtlich verurteilt wurden. 48 wurden zu Freiheitsstrafen, 63 erhielten Bewährungsstrafen, 12 Geldstrafen und ein Mann wurde zu Zwangsarbeit verurteilt.

Razzien, Verfolgungen und Verurteilungen von Jehovas Zeugen wegen der Ausübung ihres Glaubens wurden 2022 unvermindert fortgesetzt, obwohl Ende 2021 ein geänderter Rechtsleitfaden für Richter in Fällen von Extremismus herausgegeben wurde, so die Menschenrechtsorganisation.

Forum 18 fragte das Bezirksgericht Birobidschan, warum so lange Haftstrafen zur Ahndung der Ausübung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit beantragt und verhängt wurden, da angesichts des geänderten Rechtsleitfadens des Obersten Gerichtshofs die Ausübung der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit an sich kein Grund sei, eine Strafe zu verhängen. Irina Belousova, die amtierende Vorsitzende des Gerichtshofs, gab zur Antwort, dass «die Richter nicht verpflichtet sind, eine Erklärung zur Begründung von Fällen abzugeben, die behandelt werden oder anhängig sind».

Wegen gemeinsamem Bibellesen, Beten und Singen verurteilt
In seinem Schlusswort vor Gericht sagte Valery Kriger, der zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, dass «obwohl die Staatsanwaltschaft behauptet, dass ich an der Organisation der [Aktivitäten] der örtlichen religiösen Gemeinde der Jehovas Zeugen in der Stadt Birobidschan, beteiligt war, lief es in Wirklichkeit darauf hinaus, dass ich, zusammen mit anderen Gläubigen die Bibel gelesen, gebetet und religiöse Lieder gesungen habe». Birobidschan ist die Hauptstadt der Jüdischen Autonomen Oblast im Föderationskreis Fernost und liegt 6.000 Kilometer (Luftlinie) östlich von Moskau.

APD-Meldung zum Verbot der Jehovas Zeugen in Russland im 2017:
https://apd.media/news/archiv/11701.html

APD-Meldung zur Konfiskation des Hauptquartiers der Jehovas Zeugen in Russland im 2018:
https://apd.media/news/archiv/12429.html

(2348 Zeichen)
© Nachrichtenagentur APD Basel (Schweiz) und Ostfildern (Deutschland). Kostenlose Textnutzung nur unter der Bedingung der eindeutigen Quellenangabe "APD". Das © Copyright an den Agenturtexten verbleibt auch nach ihrer Veröffentlichung bei der Nachrichtenagentur APD. APD® ist die rechtlich geschützte Abkürzung des Adventistischen Pressedienstes.