Der 45-jährige Siebenten-Tags-Adventist Dmytro Zelinsky verbüsst eine dreijährige Haftstrafe wegen Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in einem Gefängnis in Kolomyia, bei Ivano-Frankiwsk, in der Westukraine. Am 28. August gab das Berufungsgericht von Ternopil dem Antrag des Staatsanwalts Roman Harmatiuks zur Aufhebung des Freispruchs vom Juni statt. Der Staatsanwalt gab gegenüber Forum 18, norwegische Menschenrechtsorganisation, nicht an, warum er gegen den Freispruch Berufung eingelegt hat. Zelinsky bereitet eine Berufung beim Obersten Gerichtshof vor.
Drei Gefängnisstrafen, neun Gefängnisstrafen auf Bewährung, zwei Freisprüche
Ukrainische Gerichte haben laut Forum 18 drei Gefängnisstrafen gegen Kriegsdienstverweigerer verhängt, von denen zwei später wieder aufgehoben wurden. Zudem seien laut der Menschenrechtsorganisation neun Gefängnisstrafen zur Bewährung ausgesetzt und zwei Freisprüche ausgesprochen worden, gegen welche die Staatsanwaltschaft Einspruch erhebt. Sieben Strafverfahren laufen noch.
Der Siebenten-Tags-Adventist Dmytro Zelinsky hat mit der Verbüssung seiner dreijährigen Haftstrafe wegen Verweigerung der Mobilisierung aus Gewissensgründen begonnen und wird demnächst in ein Gefängnis in Kolomyia in der Region Iwano-Frankiwsk gebracht. Der 45-Jährige war im Juni freigesprochen worden, doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Am 28. August hob das Berufungsgericht Ternopil den Freispruch auf. Es gab dem Antrag des Staatsanwalts Roman Harmatiuk statt und verurteilte Zelinsky zu einer dreijährigen Haftstrafe, die sofort in Kraft tritt. Zelinsky bereitet ein weiteres Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof in Kiew vor.
Zelinskys Antrag auf zivilen Ersatzdienst abgelehnt
Das Rekrutierungsbüro lehnte Zelinskys schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Mobilisierung aus Gewissensgründen oder auf Zuteilung zu einem zivilen Ersatzdienst ab, "da ein solcher Ersatz in den geltenden Rechtsvorschriften nicht vorgesehen ist", wie es in der anschliessenden Gerichtsentscheidung heisst.
Ein Beamter des Rekrutierungsbüros des Bezirks Kremenets, der seinen Namen nicht nannte, weigerte sich zu erklären, warum Zelinskys Antrag auf Zivildienst abgelehnt wurde. "Wir geben keine solchen Informationen heraus", sagte der Beamte gegenüber Forum 18.
In ihrem Urteil vom Juni, mit dem Zelinsky freigesprochen wurde, verwies Richterin Tetyana Klim vom Bezirksgericht Kremenets auf Artikel 35 der ukrainischen Verfassung, der die Bestimmung enthält: "Wenn die Erfüllung des Militärdienstes den religiösen Überzeugungen eines Bürgers widerspricht, wird die Erfüllung dieses Dienstes durch einen alternativen (nicht-militärischen) Dienst ersetzt".
Richterin Klim stellte auch fest, dass ein Präsidialerlass vom November 2018, der die Bestimmungen des Kriegsrechts festlegt, keine Einschränkungen der in Artikel 35 genannten Rechte enthält, und dass verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen definiert haben.
"Daher wird das Recht der Gläubigen auf Weltanschauungs- und Religionsfreiheit, das in Artikel 35 der [ukrainischen] Verfassung verankert ist und das Recht einschliesst, die Ableistung des Militärdienstes durch einen alternativen, nicht-militärischen Dienst zu ersetzen, durch den oben genannten Erlass des Präsidenten der Ukraine nicht eingeschränkt", schrieb Richterin Klim in ihrem Urteil. "Andere Rechtsakte, die diese Rechte auch in der jetzigen Zeit - unter den Bedingungen des Kriegsrechts - einschränken würden, gibt es nicht."
Adventisten und Militärdienst
Die Buchrezension zu «Adventisten und Militärdienst» – gibt einen Überblick, wie sich die Adventisten weltweit zur Frage Militärdienst und Kriegsdienst verhalten haben: https://apd.media/news/archiv/13885.html
Zum ausführlichen Artikel in Englisch von Forum 18:
https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2871