Der Limburger Bischof Georg Bätzing ist Vorsitzender der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz. © Foto: Bistum Limburg

Die Schweizer Bischofkonferenz und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz nehmen Stellung zum römischen Dokument „Fiducia supplicans“

Bonn/Deutschland und Freiburg/Schweiz | 19.12.2023 | APD | International

Der Vatikan hat am 18. Dezember das Dokument „Fiducia supplicans über die pastorale Sinngebung von Segnungen“ vom Dikasterium für die Glaubenslehre, als oberste Glaubensbehörde der römisch-katholischen Kirche, veröffentlicht. Dazu haben die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) sowie der Vorsitzende der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing (Limburg), Stellung genommen.

Mit Genehmigung des Papstes
„Das Dikasterium für die Glaubenslehre hat mit Genehmigung des Papstes die Erklärung „Fiducia supplicans“ veröffentlicht. Dieses Dokument begrüsse ich sehr und bin dankbar für die pastorale Perspektive, die es einnimmt“, so Bischof Bätzing.

Im Dokument werde erstmals ausdrücklich die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare erlaubt und festgehalten, dass die Kirche ihr Verständnis von Segnungen erweitert und angereichert habe, so die SBK. Die seelsorgerlichen Ideale von Papst Franziskus seien dafür ausschlaggebend gewesen. „Die Entscheidung entspricht dem Wunsch der Schweizer Bischöfe nach einer offenen Kirche, welche Menschen in unterschiedlichen Beziehungssituationen ernst nimmt, achtet und begleitet“, heisst es im SBK-Statement.

Kirchlicher Segen auch für gleichgeschlechtliche Paare
In „Fiducia supplicans“ werde laut Bischof Bätzing erläutert, dass es dem geweihten Seelsorger grundsätzlich möglich und erlaubt sei, auf den Wunsch von Paaren einzugehen, die um einen Segen für ihre Partnerschaft bitten, auch wenn sie nicht in jeder Hinsicht nach den Normen der Kirche leben. Das bedeute, dass Paaren, die etwa aufgrund einer Scheidung nicht die Möglichkeit zur kirchlichen Trauung haben, und gleichgeschlechtlichen Paaren ein Segen gespendet werden kann. Die Praxis der Kirche kenne eine Vielzahl von Segensformen. Es sei gut, dass nun dieser Schatz für die Vielfalt von Lebensmodellen gehoben wird. Der Text spreche davon, dass Segnungen als „eines der am weitesten verbreiteten und sich ständig weiterentwickelnden Sakramentalien betrachtet werden“ können.

Die Schweizer Bischöfe betonen, dass der Segen ein Geschenk Gottes ist, «das allen Menschen zusteht, die darum bitten. Der Wunsch nach Segnung zeigt, dass die betreffenden Menschen in die heilsbringende Beziehung mit Gott eintreten möchten. Mit dem Schritt, die Segnung von Paaren in diversen Beziehungssituationen möglich zu machen, anerkennt die Kirche diesen Wunsch für alle.»

Klare Abgrenzung zum sakramentalen Segen im Rahmen der kirchlichen Trauung
Das Dikasterium für die Glaubenslehre betone laut Bischof Bätzing dabei die klare Abgrenzung zum sakramentalen Segen im Rahmen der kirchlichen Trauung und schärfe die Notwendigkeit ein, diesen Unterschied keinesfalls zu verwischen. Andererseits aber weise der Text auf die pastorale Bedeutung eines Segens hin, der auf eine persönliche Bitte hin nicht verweigert werden darf.

Es entspreche ohne Zweifel der sorgfältig wahrgenommenen Verantwortung des Dikasteriums für die Glaubenslehre, dass dieser Text grossen Wert auf die genaue Abgrenzung der Segnung von der sakramentalen Ehe und der damit verbundenen dogmatischen Lehre über die Ehe legt, stellte der Bischof fest. Die Ehe, ein dauerhafter und unauflöslicher Bund zwischen einem Mann und einer Frau, der offen ist für Nachkommenschaft, sei nach katholischer Lehre ein Sakrament, das die Ehepartner sich gegenseitig spenden und das durch den Segen der Kirche besiegelt werde.

Nicht dieselben moralischen Bedingungen
Die Bitte von Paaren um einen Segen für sich und ihren Weg miteinander entspreche laut Bätzing einer Segensbitte, wie sie vielfältig in Traditionen der römisch-katholischen Volksfrömmigkeit verankert sei und all diejenigen Lebensbereiche betreffe, die Menschen für sich als besonders wichtig erachten. Die Bitte um einen Segen sei eine demütige Geste gegenüber Gott, in der die Menschen zum Ausdruck bringen, dass sie sich der Güte Gottes anvertrauen. Im Segen werde die Liebe Gottes zugesprochen als Stärkung auf dem Lebensweg. Die Erklärung „Fiducia supplicans“ betone, dass für die Erteilung eines einfachen Segens nicht dieselben moralischen Bedingungen verlangt werden müssen und können, die für den Empfang der Sakramente gefordert werden, gab der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz zu bedenken.

Eine klare Linie
Die Erklärung „Fiducia supplicans“ befasse sich mit Fragestellungen, die in der jüngeren Vergangenheit um die Themen Segnungsbitten und Segnungen deutlich geworden seien, in pastoraler Perspektive und in einer theologisch massvollen und unaufgeregten Sprache, so der DBK-Vorsitzende. Die Erklärung wende theologische Kategorien und Begriffe in verantwortungsvoller Weise an. Sie ziehe eine klare Linie zwischen der unverbrüchlichen Treue gegenüber der Lehre der Kirche und den pastoralen Erfordernissen einer kirchlichen Praxis, die den Menschen nahe sein möchte. Hier werde ein pastoraler Handlungsspielraum umschrieben, der eine verantwortungsvolle kirchliche Praxis verdeutliche.

Ausdrücklich werde laut Bischof Georg Bätzing am Schluss der Erklärung betont: „Der hier gesetzte Rahmen ist klar genug, um den geweihten Amtsträgern die nötige Handlungssicherheit zu geben.“

Die Erklärung des Glaubens-Dikasteriums über Segnungen ist im Wortlaut abrufbar unter: https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2023-12/wortlaut-erklaerung-dikasterium-glaube-segnung-pastoral-homo-ehe.html.

Schweizer Bischofskonferenz
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) (französisch Conférence des évêques suisses, italienisch Conferenza dei vescovi svizzeri) ist laut Wikipedia das Koordinierungsorgan der römisch-katholischen Bistümer der Schweiz. Sie wurde 1863 als weltweit erste Bischofskonferenz gegründet und ist Mitglied im Rat der europäischen Bischofskonferenzen. Sie trifft sich vierteljährlich und umfasst 14 Mitglieder: die Bischöfe der sechs Bistümer der Schweiz sowie deren Weihbischöfe und die beiden Äbte von Saint-Maurice und Einsiedeln.

Deutsche Bischofskonferenz
Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der römisch-katholischen Bischöfe aller Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihr 64 Mitglieder aus den 27 deutschen Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmässig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft. Informationen: https://www.dbk.de/

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