Die evangelische Freikirche von Cologny/GE hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen die Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts vom Februar 2024 eingelegt.
Das Bundesgericht hatte die Entscheidung des Genfer Staatsrats bestätigt, der Kirche den Zugang zum See für die Abhaltung einer öffentlichen Taufe im Juli 2022 zu verweigern. Dies berichtet die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES und ihre Genfer Sektion (Réseau évangélique de Genève), die das Vorgehen unterstützen.
In seinem Urteil vom 23. Februar 2024 bestätigte das Bundesgericht die Genfer Auffassung von Laizität, wonach eine Taufzeremonie im öffentlichen Raum den religiösen Frieden und die Überzeugungen anderer verletzen könnte. Für den Kanton rechtfertigt dieses «Risiko», dass zusätzlich zu den üblichen Genehmigungen für die Organisation einer öffentlichen Veranstaltung ein Verfahren zur Anerkennung der betreffenden Gemeinschaft durch den Staat erforderlich ist.
Gegen besorgniserregende Lücken bei der Anwendung der Religionsfreiheit
Dieses Urteil hat in der evangelischen Szene Enttäuschung hinterlassen und Unverständnis hervorgerufen (siehe APD-Meldung https://apd.media/news/archiv/16128.html). Laut der Medienmitteilung der Schweizerischen Evangelischen Allianz hat sie den Entscheid und die Argumente der Bundesrichter analysiert und ist der Ansicht, dass dieses Urteil Lücken aufweist. Zudem stelle es eine beunruhigende Entwicklung beim Zugang zum Grundrecht auf Religionsfreiheit dar. Die SEA-RES hat die Evangelische Freikirche von Cologny ermutigt, den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuverfolgen, um die Vereinbarkeit dieses Urteils mit dem internationalen Recht auf Religionsfreiheit zu überprüfen. Die Generalversammlung der Kirche in Cologny beschloss, der Empfehlung der Schweizerischen Evangelischen Allianz zu folgen. Dies geschehe in der Hoffnung, dass «diese schlechte Rechtsprechung» mit nationalen Auswirkungen korrigiert werde, so die SEA-RES.
Die SEA-RES verteidige den friedlichen Ausdruck des Glaubens und der Religionsfreiheit, sowohl privat als auch öffentlich, unter Respektierung der Behörden und aller Sensibilitäten, heisst es in der Medienmitteilung.