Die Bayerische Lutherisch-Baptistische Arbeitsgruppe (BALUBAG) hat ihr im April verabschiedetes 26-seitiges Konvergenzdokument "Voneinander lernen – miteinander glauben" am 20. Mai der Öffentlichkeit vorgelegt. Nach sechs Jahren intensiven theologischen Dialogs wird in dem Abschlussbericht beiden Kirchen die Aufnahme von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft empfohlen. Die Arbeitsgruppe wurde 2003 durch den Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) und der Leitung des Landesverbandes Bayern im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (BEFG) eingesetzt. Das geschah im Einvernehmen mit der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie dem Präsidium des BEFG.
Um die traditionell kontroversen Themen sachgerecht zu behandeln, begann der Dialog mit dem Verständnis der Rechtfertigungsbotschaft, heißt es in der Einleitung des Konvergenzdokuments. Danach sei es um die Lehre von der Kirche und die kirchlichen Ämter gegangen, sowie auf der Basis des bis dahin erreichten Konsenses um die Lehre und Praxis von Taufe und Abendmahl. Die Arbeitsgruppe habe dabei ein für ökumenische Lehrgespräche neues Verfahren gewählt: "Eine Konfession stellte die theologischen Überzeugungen der jeweils anderen Seite solange dar, bis die dargestellte Seite sich recht verstanden sah. So übte sich jede Seite in die Sprach- und Denkformen und die Befindlichkeiten der anderen Tradition ein." Dadurch hätten verzerrende und belastende konfessionelle Missverständnisse weitgehend vermieden werden können. Um bereits Erreichtes aufzugreifen, seien die Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Waldenser, Methodisten und Baptisten in Italien (1990) sowie das Ergebnis des Dialogs zwischen VELKD und Mennoniten (1989-1992) bei den Gesprächen berücksichtigt worden.
Bei der Rechtfertigungslehre, nach der Menschen ohne eigene Werke allein aus Gottes Gnade durch die Erlösung, welche durch Christus geschehen ist, gerecht werden, bestünden zwar zwischen Lutheranern und Baptisten unterschiedliche Akzentsetzungen, doch beide Konfessionen stimmten in den Grundaussagen dieser Lehre überein. Auch bei der Lehre von der Kirche setzten Baptisten und Lutheraner unterschiedliche Schwerpunkte. In dem Konvergenzdokument bestätigen die Lutheraner jedoch, dass der Baptismus über geordnete gemeindliche und übergemeindliche Leitungsstrukturen verfüge, die der Evangeliumsverkündigung dienten. Die Baptisten heben hervor, dass sich auch die lutherische Kirche in der Gestaltung ihrer Strukturen auf das Neue Testament beziehe. Deshalb bedeuteten Unterschiede in der Ausgestaltung des kirchlichen Amtes keine Hindernisse für eine gegenseitige Anerkennung.
Auch bei der Taufe ginge es um unterschiedliche Aspekte, die jedoch bei beiden Konfessionen neutestamentlich begründet seien. Betone das lutherische Verständnis eher die Zueignung der Erlösung durch Christus, sodass auch Säuglinge getauft werden könnten, lege der Baptismus durch die Taufe Glaubender mehr Gewicht auf die Aneignung der Erlösung. Baptisten und Lutheraner könnten daher beide Taufverständnisse "als unterschiedliche, jedoch legitime Auslegungen des einen Evangeliums anerkennen", heißt es in dem Dokument.
Baptisten nähmen in der Frage der Taufanerkennung weltweit allerdings unterschiedliche Standpunkte zwischen Toleranz, Akzeptanz oder Ablehnung der Säuglingstaufe ein. Sie bemühten sich aber von einer Taufpraxis Abstand zu nehmen, die von anderen Kirchen als Wiederholungs- oder Übertrittstaufe gedeutet werden könnte, und bestünden im Falle eines Konfessionswechsels nicht zwingend auf einer nachzuholenden Glaubenstaufe. Auch innerhalb des BEFG nehme die Zahl der Gemeinden zu, die nach zuvor erfolgter Säuglingstaufe nicht länger auf einer "Glaubenstaufe" als Voraussetzung für eine volle Gemeindemitgliedschaft bestünden.
Es könne aber dennoch vorkommen, dass ein als Säugling Getaufter erst in einer Baptistengemeinde eine bewusste Beziehung zu Kirche und Glauben gefunden habe und sich im Bewusstsein des eigenen Glaubens in dieser Gemeinde taufen lassen möchte. Entspräche eine Baptistengemeinde diesem Wunsch, würden Lutheraner dies als "Taufwiederholung" verstehen, sodass nach lutherischem Verständnis eine Grenze überschritten wäre, welche die angestrebte Kirchengemeinschaft gefährde. Im Konvergenzdokument heißt es dazu: "Der erreichte Grundkonsens beider Kirchen wird jedoch als so tragfähig erachtet, dass sich die lutherische Seite vorstellen kann, solche Taufen im Einzelfall aus seelsorgerlichen Gründen zu dulden, wenn diese Praxis nicht mehr den Regelfall kirchlichen Handelns in baptistischen Gemeinden darstellt." Die baptistische Seite könne sich vorstellen, solche Taufen so zu gestalten, dass dabei eine Tauferinnerung zur Geltung komme.
Zur Abendmahlsfeier würden bereits schon jetzt Baptisten und Lutheraner auch andersgläubige Christen einladen. Zusammenfassend wird im vorgelegten Dokument erklärt: "Die baptistische Praxis, ausschließlich gläubig gewordene Menschen zu taufen, stellt … keine Hindernis für eine vertiefte Zusammenarbeit unserer Kirchen oder eine Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft dar, sofern die Säuglingstaufe nicht als prinzipiell ungültig betrachtet und seitens der Baptisten nicht auf einer nachgeholten Gläubigentaufe als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in baptistischen Gemeinden bestanden wird."
Das Konvergenzdokument "Voneinander lernen – miteinander glauben" der Bayerischen Lutherisch-Baptistischen Arbeitsgruppe ist im Internet unter www.baptisten.org > Themen & Texte > Oekumenische Texte > Konvergenzpapier BALUBAG zu finden.