Das russische Verfassungsgericht in St. Petersburg hat die Todesstrafe endgültig verboten. Diese Strafe bleibe wegen internationaler Abkommen auch nach Auslaufen des innerrussischen Moratoriums am 1. Januar 2010 untersagt, verfügte das Gericht am 19. November. Russland habe bei seinem Beitritt zum Europarat 1996 die Abschaffung der Todesstrafe zugesagt. Zuletzt hatte Russland 1996 einen Verurteilten hingerichtet.
Die Verfassungsrichter entschieden im Eilverfahren über eine Anfrage des Obersten Gerichtshofs von Ende Oktober. Die Anordnung gelte bis die Todesstrafe durch die Ratifizierung einer europäischen Konvention endgültig abgeschafft werde, so Gerichtspräsident Waleri Sorkin. Laut einer aktuellen Umfrage befürworten 56 Prozent der Russen die Todesstrafe; nur 25 Prozent lehnen sie ab.
Die Russisch-Orthodoxe Kirche begrüsste das Urteil. Die Wiedereinführung der Todesstrafe wäre "wahnsinnig" gewesen, sagte der Leiter der für Rechtsfragen zuständigen Kirchenabteilung, Erzpriester Dimitrij Smirnow.
Auch die Vorsitzende des Ministerkomitees des Europarates, die Schweizer Aussenministerin Micheline Calmy-Rey, begrüsste die Entscheidung des russischen Verfassungsgerichts. Sie hoffe, dass Russland bald das 6. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnen werde.
Das Verfassungsgericht hatte 1999 das Moratorium bis zur Einführung von Geschworenengerichten in ganz Russland verhängt. Als letzte russische Teilrepublik führt Tschetschenien diese Gerichte zu Jahresbeginn 2010 ein. Die russische Verfassung erlaubt theoretisch Hinrichtungen als "ausserordentliche Strafmassnahme für besonders schwere Straftaten gegen das Leben". Als Bedingung werden dafür aber Geschworenengerichte genannt. Das russische Parlament hat bislang nicht das 6. Protokoll der Europäischen Menschrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert.
Der Beschluss des russischen Verfassungsgerichts sei "ein Schritt in die richtige Richtung", stellte der Vorsitzende der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Lluis Maria de Puig fest. Russland habe aber bereits 1996 beim Beitritt zum Europarat die Abschaffung der Todesstrafe zugesagt. Er appelliere an das russische Parlament, die Todesstrafe ein für alle mal endgültig abzuschaffen.
Der Europäische Rat und die Europäische Union sind ohne Einschränkung gegen den Einsatz der Kapitalstrafe und haben durchgehend die Abschaffung dieser Strafform gefordert.
Die Todesstrafe stellt eine Verletzung des grundlegendsten Menschenrechts dar: das Recht zu leben. Das erklärt auch warum die Abschaffung der Todesstrafe einer der Kerninhalte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) ist. Die Charta sagt ausdrücklich, dass "niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden" darf. In Europa erlaubt heute nur noch Weissrussland Hinrichtungen.