In Österreich hat die Zählung der im Lande lebenden Muslime durch die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) begonnen. Notwendig geworden ist sie durch die in diesem Jahr anstehenden Wahlen in der Glaubensvertretung.
Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, Anas Schakfeh, rechnet damit, dass sich einige 100.000 Anhänger des Islam in Österreich registrieren lassen werden. Die Zahl der heimischen Muslime wird auf etwa 400.000 geschätzt. Bei der letzten Volkszählung im Jahr 2001 haben sich 338.998 Personen zum Islam bekannt. Schätzungen des Innenministeriums gehen sogar von knapp 500.000 Muslimen in Österreich aus, die Registrierung soll endlich Klarheit schaffen. Möglich wurde diese Zählung durch eine neue Verfassung der IGGiÖ, die nach jahrelangem Hin und Her Anfang Dezember 2009 vom Kultusamt genehmigt worden war.
Nach Angaben der Agentur APA ist war bisher nur die Zahl der in der Glaubensgemeinschaft aktiven Mitglieder bekannt. Erstmals sollen nun auch Kinder vom ersten Lebensjahr an erfasst werden. In Zukunft soll es gemäss IGGiÖ ganz normal werden, dass jedes neugeborene Kind so wie beim Standesamt auch bei der Glaubensgemeinschaft gleich nach der Geburt registriert wird.
Wählen darf man die neue Vertretung allerdings erst ab dem 14. Lebensjahr, wenn man religiös mündig ist. Formulare für die Muslime-Zählung sind bereits im Internet auf der Website der Glaubensgemeinschaft abrufbar. Zudem wurden sie bereits bei den Büros der Religionsgemeinden und in den verschiedenen Moschee-Vereinen ausgeteilt. Wissen will die IGGiÖ neben persönlichen Angaben noch, in welchem Verein bzw. in welcher Moschee man Mitglied ist. Laut Sprecherin Carla Amina Baghajati sind schon einige Formulare ausgefüllt eingelangt. Eine Eintragung in eine Datenbank sei derzeit allerdings noch nicht möglich - das entsprechende Computerprogramm sei noch nicht betriebsbereit.
Die IGGiÖ macht bei der Eintragung auch auf die so genannte "Kultusumlage" (40 Euro im Jahr für Erwachsene über 16 Jahre, 20 Euro für Jugendliche zwischen 14 und 16) aufmerksam. Wer nach der Registrierung eine jährliche, steuerlich absetzbare Kultusumlage bezahlt gewinnt zusätzlich zum Anspruch auf alle Serviceleistungen der Islamischen Glaubensgemeinschaft das Wahlrecht. Damit kann über die zukünftige Zusammensetzung der Entscheidungsgremien der Islamischen Glaubensgemeinschaft mitbestimmt werden.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich gibt es seit 1979. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Muslime werden gegenüber dem Staat und der Öffentlichkeit in ihren religiösen Belangen von der Islamischen Glaubensgemeinschaft vertreten.
Der Islam wurde in Österreich bereits 1912 durch ein Islamgesetz staatlich anerkannt und somit anderen anerkannten Religionsgesellschaften gleichgestellt. Die frühe Anerkennung hängt geschichtlich mit der habsburgischen Annexion des damaligen mehrheitlich muslimischen Landes Bosnien zusammen, das bis 1918 Bestandteil der Österreichisch-Ungarischen Monarchie war.
Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter: http://www.derislam.at/