Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) empfiehlt das am 17. Januar eingereichte Referendum „Nein zur Asylgesetzrevision“ zur Annahme, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Menschen auf der Flucht müssten faire Asylverfahren gewährleistet und Schutzbedürftige wirklich geschützt werden. Im Positionspapier «Stopp Asylgesetzverschärfungen – Nein zur Asylgesetzrevision lehne der Kirchenbund die bereits in Kraft getretenen „dringlichen Änderungen des Asylgesetzes“ ab.
Abschaffung des Botschaftsverfahrens
Laut SEK verunmögliche die Gesetzesänderung die Möglichkeit auf einer schweizerischen Botschaft im Ausland ein Asylgesuch zu stellen. Nur wer ausreichend finanzielle Mittel für die Reise habe, schaffe es in die Schweiz. Bisher sei es Schutzsuchenden möglich gewesen, ein Asylgesuch zu stellen, ohne auf Schlepper abzustellen und irregulär einzureisen. Weil die EU-Aussengrenzen aufwendig gesichert seien, würden die Einreisemöglichkeiten erschwert, sodass Tausende Flüchtlinge Europa nie erreichten.
Verkürzung der Beschwerdefrist
Der Kirchenbund äussert Bedenken zur möglichen Verkürzung der Beschwerdefristen für Asylsuchende von 30 auf 10 Tage. Der Rechtsschutz von Asylsuchenden müsse deutlich gestärkt werden durch Sicherung des Zugangs zu Rechtsberatung und zusätzliche finanzielle Unterstützung der Rechtsberatungsstellen durch den Bund. Diese würden bisher massgeblich durch die Kirchen und deren Hilfswerke finanziert.
Unterbringung und Beschäftigung
Kritisch stehe der Kirchenbund der Schaffung von Zentren gegenüber, in denen Asylsuchende untergebracht werden sollen, welche „die öffentliche Ordnung gefährden oder den Betrieb der Empfangsstellen erheblich stören“. Ungeklärt sei, aufgrund welcher Kriterien die Zuteilung in ein solches Zentrum erfolge und wie lange der Aufenthalt dort dauere. Dass die Beschäftigungsprogramme in den Empfangs- und Verfahrenszentren finanziell unterstützt werden sollen, betrachte er als eine positive Neuerung und entspreche einer jahrelangen Forderung des Kirchenbunds.
Engagement der Kirchen für Flüchtlinge
Die Kirchen unterstützten Asylsuchende nach ihrer Ankunft in der Schweiz und böten seelsorgerliche Hilfe in den Empfangs- und Verfahrenszentren, so der SEK. Der Kirchenbund hinterfrage stets die Änderungen des Asylgesetzes und lehne Verschärfungen konsequent ab. In den SEK-Legislaturzielen 2011 – 2014 wird festgehalten: „Der Kirchenbund tritt ein für die Achtung der Menschenwürde in der Migrationspolitik. Er tritt dafür ein, dass Flüchtlinge weiterhin in der Schweiz uneingeschränkt Schutz vor Verfolgung finden.“
Die Stellungnahme des Kirchenbundes „Menschen auf der Flucht effektiv und menschenwürdig schützen.“ steht bereit auf:
http://www.kirchenbund.ch/sites/default/files/130117_stellungnahme_asylgesetzrevision_de.pdf