Die Evangelisch-methodistische Kirche (EMK) unterstütze laut einer Medienmitteilung die grundsätzliche Stossrichtung einer sichtbaren evangelischen Kirchengemeinschaft in der Schweiz, wie sie der Verfassungsentwurf des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds (SEK) vorschlage, der seit Sommer 2013 bei den SEK-Mitgliedskirchen in der Vernehmlassung ist.
Die Evangelisch-methodistische Kirche, die ebenfalls dem SEK angehört, unterstütze das grundsätzliche Ziel des Verfassungsentwurfs nach „vermehrter Zusammenarbeit“ sowie nach Stärkung der Gemeinschaft unter den evangelischen Kirchen, weil die Förderung der Einheit unter den Kirchen ein starkes Anliegen der EMK sei.
Evangelisch, nicht protestantisch oder reformiert
Weil sich die Evangelisch-methodistische Kirche von ihrer Entstehungsgeschichte her als evangelisch bezeichne, begrüsse sie, dass der Verfassungsentwurf von einer evangelischen und nicht von einer reformierten oder protestantischen Kirchengemeinschaft ausgehe. Die Zielsetzung, als evangelische Kirchen in der Schweiz gegenüber der Öffentlichkeit vermehrt mit einer Stimme aufzutreten, sei ihr wichtig.
Dass für die evangelische Kirchengemeinschaft ein Präsidium vorgesehen sei, das in ihrem Namen Stellung nehme, sei richtig und die vorgesehene Besetzung dieses Amtes mit einer ordinierte Person sachgerecht. Wünschenswert sei auch die Öffnung der zukünftigen Kirchengemeinschaft gegenüber anderen evangelischen Kirchen, wie zum Beispiel zur Evangelisch-lutherischen Kirche. Die EMK trage grundsätzlich die Aufgaben mit, die im Verfassungsentwurf der neuen Kirchengemeinschaft zugedacht würden.
Kirche oder Kirchengemeinschaft?
In der konkreten Ausgestaltung der neuen Verfassung sei laut EMK unklar, ob es sich bei der geplanten Evangelischen Kirche in der Schweiz (EKS) um eine Kirche oder eine Kirchengemeinschaft handle. Die EMK bevorzuge eine verbindlichere Kirchengemeinschaft, in der selbständige Kirchen miteinander in wachsender Einheit unterwegs seien. Daher erachte sie den Namen „Evangelische Kirchen in der Schweiz“ (EKS) als angemessener. Zudem wolle sich die Evangelisch-methodistische Kirche nicht durch Beschlüsse der EKS-Synode in ihrer Selbständigkeit beschränken lassen. Die erste Verpflichtung der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz bestehe gegenüber der United Methodist Church, der weltweiten EMK, und deren global geltenden Kirchenordnung.
Doppelkonstrukt von Verein und Kirche birgt Risiko
Im komplexen Doppelkonstrukt von Verein und Kirche der Evangelischen Kirchen in der Schweiz und den daraus entstehenden Gremien sehe die EMK ein hohes Risiko für Kompetenzstreitigkeiten. In schwierigen Zeiten brauche es ein tragendes Fundament und wegweisende Leitlinien. Hilfreicher als komplexe Strukturen wären laut EMK wenige Gremien mit klaren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Die Evangelisch-methodistische Kirche rege daher an, die EKS ganz auf den Boden des Schweizerischen Vereinsrechts zu stellen.