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ACK Deutschland verurteilt Terror und Gewalt im Namen der Religion

Magdeburg/Deutschland | 03.10.2014 | APD | Religionsfreiheit

„Gewalt und Terror im Namen der Religion ist durch nichts zu rechtfertigen“, heisst es in einer Erklärung, die von der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland in Magdeburg verabschiedet wurde. Die Delegierten der ACK riefen zudem ihre Mitgliedskirchen dazu auf, sich für eine menschenwürdige Behandlung von Flüchtlingen einzusetzen. Ausserdem bittet die ACK mit einer Erklärung, das 100-jährige Gedenken des Völkermordes an den Armeniern im Jahr 2015 mit Gottesdiensten und Gebeten zu begehen.

Bessere Vernetzung und Lobbyarbeit für Menschenrecht der Religionsfreiheit
In allen Regionen der Welt werde die Religionsfreiheit verletzt, informierte Professor Heiner Bielefeldt (Erlangen/Genf), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die Mitgliederversammlung. Ursachen dafür seien staatliche Kontrolle, eine durch den Staat vertretene Ideologie oder Religion und das zunehmende Versagen von Staaten, die durch Krisen und Kriege zerfallen, zeigte Bielefeldt an Beispielen wie dem Irak und Syrien, aber auch Vietnam, Eritrea und dem Iran. Neben der schrecklichen Gewalt und den erkennbaren strafrechtlichen Repressionen seien es in vielen Staaten vor allem administrative Schikanen, mit denen die Ausübung und das Bekenntnis zu Religionen behindert würden. „Und diese sind sehr schwer durch Menschrechtsorganisationen zu sanktionieren“, sagte Bielefeldt. „Religionsfreiheit ist Bestandteil der internationalen Wertegemeinschaft“, so der Professor. Es sei ein Menschenrecht, das allen Menschen garantiert werden müsse. Dazu sollten sich die verschiedenen Organisationen besser vernetzen und die politische Lobbyarbeit optimieren. Mit klaren sowie differenzierten Stellungnahmen sei auf Verletzungen der Religionsfreiheit hinzuweisen.

Erklärung gegen Terror und Gewalt im Namen der Religion
Die ACK-Delegierten betonten den hohen Stellenwert der Religionsfreiheit und unterstrichen den notwendigen Einsatz für verfolgte und bedrängte Christen sowie religiöse Minderheiten, bei dem sich die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland weiter engagieren wolle. Sie verabschiedete eine „Erklärung gegen Terror und Gewalt im Namen der Religion“. Darin zeigt sich die ACK entsetzt über die Zahl von Menschen, die aus religiösen Gründen getötet, bedrängt oder aus ihrer Heimat vertrieben werden. „Gemeinsam mit Menschen anderer Religionen setzen wir uns mit Projekten und Einzelinitiativen für eine friedliche Gesellschaft ein, in der das Menschenrecht auf Religionsfreiheit garantiert ist“, heisst es in der Erklärung. Die ACK dankt darin allen, die sich mit „grossem Einsatz dafür engagieren, Flüchtlinge in unserem Land willkommen zu heissen und ihnen Perspektiven für ein Leben in Ruhe und Sicherheit zu geben“. Sie bittet ihre Mitgliedskirchen, weiterhin Zeichen der Solidarität und des Friedens zu setzen und die Aufnahme und menschenwürdige Behandlung von Flüchtlingen nach ihren Kräften und Möglichkeiten zu unterstützen.

100 Jahre Völkermord an den Armeniern
Im Jahr 2015 wird der 100. Jahrestag des Völkermordes an den Armeniern durch das Osmanische Reich begangen. Aus diesem Grund verabschiedete die Mitgliederversammlung eine Erklärung: „Selbst nach nahezu einem Jahrhundert hat dieses Geschehen nicht nur erhebliche Auswirkungen auf das armenische Volk, sondern auch auf die internationale Gemeinschaft“, heisst es. Auch wenn es kaum noch Überlebende gebe, bleibe die Frage der Anerkennung von Leid und Unrecht weiterhin aktuell. Die ACK ermutige ihre Mitgliedskirchen und Gemeinden dazu, dieses Gedenken mit Gebeten und Gottesdiensten zu begehen. Als Termin empfiehlt sie den 24. April 2015, an dem in den einzelnen Kirchen zum Gebet eingeladen werden sollte.

Der 1948 gegründeten Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland gehören 17 Kirchen an. Sechs Kirchen sind Gastmitglieder, vier Organisationen haben Beobachterstatus. Die Mitgliederversammlung ist das oberste, beschlussfassende Leitungsorgan der ACK Deutschland. Sie besteht aus den 47 Delegierten der Mitglieder, Gastmitglieder sowie ständigen Beobachter, die von den Kirchen für die Dauer von fünf Jahren benannt werden. Die ACK-Mitgliederversammlung tagt in der Regel zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst. Die beiden Erklärungen der ACK sind auf der Website der ACK www.oekumene-ack.de abrufbar.

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