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Position der Adventisten zum geplanten österreichischen Islamgesetz

Wien/Österreich | 12.11.2014 | APD | Religion + Staat

„Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten hat sich seit jeher für religiöse Freiheit aller Glaubensrichtungen eingesetzt“ und begrüsse daher grundsätzlich die Initiative der österreichischen Regierung, das Islamgesetz an neue Gegebenheiten anzupassen, um ein geregeltes Miteinander von Religionsgemeinschaften und Staat zu ermöglichen. Dies schreibt die adventistische Kirchenleitung in Österreich in einer Stellungnahme zum geplanten Islamgesetz.

Es gebe einige entscheidende Bereiche im vorliegenden Gesetzesentwurf, die problematisch seien, weshalb die Adventisten dem Gesetz in der gegenwärtigen Form ablehnend gegenüber stünden und für eine völlige Neubearbeitung nicht nur des Islamgesetzes, sondern auch des Bekenntnisgemeinschaftsgesetzes plädierten. Eine Umsetzung des vorliegenden Gesetzesentwurfs gefährde den Religionsfrieden in Österreich, so die Stellungnahme der Adventisten.

1. Betroffene?
Der Gesetzesentwurf mache eine diffuse Situation hinsichtlich der darunter fallenden „unterschiedlichen Glaubensrichtungen und Ausprägungen innerhalb des Islam sichtbar“, schaffe aber keine Klarheit oder Struktur, sondern löse vielmehr Ängste und Befürchtungen bei den Muslimen aus, in einen ausserrechtlichen Status zu fallen. Es sei unklar, „welche Moslems nach Inkrafttreten des Gesetzes überhaupt noch Mitglied einer anerkannten Religion sein werden“.

2. Anerkennung
Alle muslimischen Gemeinschaften, die von vorne beginnen müssten, um über die „kleine Anerkennung“ als „eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ und dann unter Nachweis eines Mitgliederbestands von zwei Promille der Gesamtbevölkerung (2vT) die „grosse Anerkennung“, der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften anstreben wollten, könnten dies erst nach zehnjährigem Bestehen als eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft angehen.

3. Zwei Promille Klausel
Das derzeitig bestehende Gesetz sei von Kirchenrechtsexperten schon wiederholt als „Anerkennungsverhinderungsgesetz“ bezeichnet worden. Es diskriminiere wegen der 2vT-Mitgliederzahlforderung jene Religionsgemeinschaften, die eine geringere Mitgliederanzahl hätten und sich deswegen, wie die adventistische Kirche in Österreich, mit der Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft begnügen müssten. Rund die Hälfte der Kirchen, die bereits heute den Status der vollen gesetzlichen Anerkennung hätten, erfüllten aber nicht die zwei Promille Forderung. Das sei gegenüber jenen Religionsgemeinschaften diskriminierend, die der 2vT-Forderung auch nicht entsprechen würden. Ein ähnliches Schicksal als „Gläubige zweiter Klasse“ scheine nun vielen derzeit in Vereinsform organisierten Glaubensrichtungen der islamischen Bevölkerung in Österreich zu blühen. Die Siebenten-Tags-Adventisten fordern in ihrer Stellungnahme, dass die gegenwärtig hitzige Diskussion zum Anlass genommen werden soll, das „gesamte Verfahren der Anerkennung von Kirchen und Bekenntnisgemeinschaften völlig neu zu regeln“.

4. Ausbildung von Imamen und Gelehrten in Österreich
Es sei begrüssenswert, dass der Staat Sorge tragen wolle für die wissenschaftliche Ausbildung des geistlichen Nachwuchses (§ 15). Allerdings entstehe der Eindruck, dass der Staat die für diese Ausbildung Verantwortlichen ernenne und diese Personen den Religionsgesellschaften nur zur Stellungnahme vorlege, was Widerspruch hervorrufen werde.

5. Deutsche Übersetzung des Koran
Die Forderung des geplanten Gesetzes (2. Abschnitt § 6) nach „Darstellung der Lehre, einschliesslich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen (Koran), der den Inhalt in deutscher Sprache wiedergibt“, werde von den betroffenen Gläubigen „als eine Forderung nach einem Einheitskoran in deutscher Sprache verstanden“. Diese Forderung im vorgelegten Gesetzestext sei unklar und löse Irritationen aus, so die Adventisten in der Stellungnahme. Da auch von keiner christlichen Religionsgemeinschaft verlangt werde, dass sie im Anerkennungsprozess eine Bibelübersetzung einreichen müsse, die dann als Grundlage für die Abgrenzung von anderen christlichen Überzeugungen genommen werde, sei davon auch bei muslimischen Gemeinschaften abzusehen.

Adventisten in Österreich
Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich hat seit Juli 1998 den Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft. Es gehören ihr 4.125 Mitglieder an, die sich durch die Glaubenstaufe angeschlossen haben. Adventisten zählen einige Hundert Kinder und Jugendliche nicht als Mitglieder, da sie die Kindertaufe nicht kennen, sondern es den Jugendlichen selbst überlassen ob und wann sie sich durch die Erwachsenentaufe der Kirche anschliessen wollen.
Weitere Angaben zur Kirche, ihrer Herkunft und Geschichte finden sich auf der Website: www.adventisten.at

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