In einer gemeinsamen Stellungnahme äussern sich die Vorsitzenden der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, zur Situation von christlichen Flüchtlingen und Angehörigen religiöser Minderheiten in deutschen Asylbewerberunterkünften. Um ein genaueres Bild der Lage zu erhalten, führten die Deutsche Bischofskonferenz und die EKD in den zurückliegenden Monaten Umfragen unter den Diözesen und Landeskirchen sowie bei den kirchlichen Organisationen, die mit der Unterbringung von Flüchtlingen befasst sind, durch.
Marx und Bedford-Strohm erinnerten daran, dass es seit Herbst 2015 vermehrt Berichte über religiös motivierte Konflikte in Asylbewerberunterkünften gebe. Dabei sei es um Anfeindungen und Übergriffen bis hin zu Morddrohungen gegangen. Die geschilderten Vorfälle bezögen sich meist auf Täter muslimischen und Opfer christlichen oder jesidischen Glaubens. Asylbewerber, die vom Islam zum Christentum konvertierten, wären besonders häufig als Betroffene genannt worden.
Befragungen zur Situation christlicher Asylbewerber
Die beiden grossen Kirchen hätten diese Berichte von Beginn an sehr ernst genommen und schon während der letzten Monate mehrfach öffentlich auf Missstände hingewiesen. Aus den Medienberichten habe sich bislang kein klares Bild über das Ausmass von Konflikten in deutschen Asylbewerberunterkünften ergeben, bei denen Religion eine Rolle spiele. Auch an der allgemeinen Aussagekraft einer Anfang Mai 2016 von verschiedenen christlichen Menschenrechtsorganisationen vorgelegten Erhebung zu religiös motivierten Übergriffen gegen christliche Flüchtlinge bestünden „erhebliche Zweifel“.
„Jeder Fall ist ein Fall zu viel“
„Eine flächendeckende und systematische Diskriminierung von Christen und anderen religiösen Minderheiten in Asylbewerberunterkünften ist nicht festzustellen“, sagten die beiden Vorsitzenden. Vielerorts gelinge das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religionen und Kulturen. Nicht jede Auseinandersetzung zwischen Menschen unterschiedlicher Religionszugehörigkeit könne auf einen religiös motivierten Konflikt zurückgeführt werden. Dennoch gebe es auch Berichte, wonach Christen und andere religiöse Minderheiten aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit Ablehnung, Einschüchterung, Benachteiligung oder sogar Gewalt erfuhren. „Niemand, die staatlichen Stellen eingeschlossen, ist in der Lage, genaue Zahlen vorzulegen.“ Aber selbst wenn derartige Vorfälle nach derzeitigem Erkenntnisstand vergleichsweise selten seien, dürften sie keinesfalls bagatellisiert werden. Wie immer, wenn die Würde des Menschen verletzt werde, gelte auch hier: „Jeder Fall ist ein Fall zu viel“.
Übergriffe auf Konvertiten
In einer speziellen Situation befänden sich Asylbewerber, die vom Islam zum Christentum übergetreten seien, so Marx und Bedford-Strohm. Hier werde vergleichsweise häufig von körperlichen Übergriffen und der Schmähung religiöser Symbole bis hin zu Morddrohungen berichtet. In islamisch geprägten Ländern wären Konvertiten oft staatlicher Verfolgung oder gesellschaftlicher Ächtung ausgesetzt. Bei nicht wenigen Asylbewerbern dürfte die in ihren Herkunftsländern geläufige Vorstellung, dass Personen, die vom Islam zum Christentum übertreten, sich eines schweren Vergehens schuldig machten, auch nach ihrer Flucht nach Deutschland fortbestehen. Erschwerend käme hinzu, dass Konvertiten bisweilen auch bei muslimischen Sicherheitskräften und Dolmetschern auf deutliche Ablehnung stiessen.
Bei der Befragung unter den Diözesen sei berichtet worden, dass etliche christliche Asylbewerber Angst hätten, sich in Unterbringungseinrichtungen offen zu ihrem Glauben zu bekennen – und zwar unabhängig davon, ob sie in Deutschland bereits Opfer von Diskriminierung wurden oder nicht. Vor allem Christen, die im Mittleren Osten aufgrund ihres Glaubens Bedrängung und Gewalt erfahren mussten, brächten eine grosse Angst vor religiös bedingter Verfolgung mit.
Schutz von Minderheiten an erster Stelle
Die Erfahrungen der kirchlichen Betreiber von Asylbewerberunterkünften verdeutlichten, dass eine getrennte Unterbringung von Menschen unterschiedlicher Religions- und Konfessionszugehörigkeit generell nicht zu empfehlen sei. Vielmehr wäre anzustreben, dass in sämtlichen Unterbringungseinrichtungen die Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben geschaffen würden. Sollten allerdings einzelne Asylbewerber oder bestimmte Gruppen von Schutzsuchenden Übergriffen ausgesetzt sein, sodass eine Lösung nur zu Lasten der Opfer erfolgen könne, „kann eine getrennte Unterbringung eine sinnvolle Lösung sein“, unterstrichen Kardinal Marx und Landesbischof Bedford-Strohm. An erster Stelle müssten stets der Schutz von Minderheiten und die Vermeidung menschlichen Leids stehen.
Beide wiesen darauf hin, dass hohe Qualitätsstandards in der Unterbringung und Betreuung die Situation aller Asylbewerber verbesserten und auch den verletzlichen Gruppen dienten. Neben religiösen Minderheiten seien dies etwa allein reisende Frauen, Kinder, Homosexuelle und Menschen mit Traumata. Bei der Weiterentwicklung der Standards in Unterbringungseinrichtungen gelte es die Erfahrungen all jener Einrichtungen zu berücksichtigen, in denen sich das Zusammenleben bereits heute weitgehend friedlich gestalte.
Auch die Mittel des Strafrechts einsetzen
Die Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD betonten: Es sei wichtig, der grossen Zahl von Menschen, die nach Deutschland kamen, „Gelegenheit zu geben, unter geordneten und möglichst günstigen Bedingungen den Weg in unsere Gesellschaft zu finden“. Dazu dienten auch die Vorschläge in der Stellungnahme von Reinhard Marx und Heinrich Bedford-Strohm; etwa ein professionelles Konflikt- und Beschwerdemanagement, eine adäquate psychosoziale Betreuung, sinnvolle Tätigkeit für Menschen in Asylbewerberunterkünften, Vermeidung von Diskriminierung von religiösen Minderheiten durch Sicherheitskräfte, Dolmetscher und Übersetzer mit anderem weltanschaulichen Hintergrund oder dafür Sorge zu tragen, dass Angehörige religiöser Minderheiten in einer Unterbringungseinrichtung nicht in einer allzu kleinen Gruppe vertreten sind. Dabei müsse der Staat „ganz selbstverständlich“ auch mit den Mitteln des Strafrechts gegen jene vorgehen, die Menschen anderen Glaubens oder anderer Prägung missachteten und ihre elementaren Freiheiten verletzten, sei es in Asylbewerberunterkünften oder andernorts.
Die Erklärung von Kardinal Marx und Landesbischof Bedford-Strohm ist als pdf-Datei unter www.ekd.de verfügbar.